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Mobile Gastronomie in Heidelberg – Informationen & Bewerbung

Was ist mobile Gastronomie?

Mobile Gastronomie umfasst Verkaufsstände, Verkaufsfahrräder oder Anhänger, die Speisen und Getränke zum Sofortverzehr anbieten – alkoholische Getränke sind ausgeschlossen. Ziel ist es, das gastronomische Angebot im öffentlichen Raum zu ergänzen, ohne eine Konkurrenz zu bestehenden Betrieben. 

Zugelassene Standorte

  • Ziegelhäuser Landstraße / Alte Brücke (Westseite)
  • Uferstraße Südseite (westlich Theodor-Heuss-Brücke)
  • Uferstraße Nordseite (östlich Ernst-Walz-Brücke)
  • Wilhelmsplatz (Weststadt)
  • Gewerbegebiet im Bieth
  • Kerweplatz Wieblingen

Hinweis: An einigen Standorten gelten besondere Bedingungen, z. B. Abstimmung mit dem Denkmalschutz (Altstadt, Weststadt).

  • Ziegelhäuser Brücke von oben
    Ziegelhäuser Brücke Standort 1
  • Ziegelhäuser Brücke Standort 2
    Ziegelhäuser Brücke Standort 2
  • Kerweplatz Wieblingen von oben
    Kerweplatz Wieblingen
  • Kirchheim, Gewerbegebiet von oben
    Kirchheim, Gewerbegebiet im Bieth
  • Uferstraße von oben
    Uferstraße Nordseite
  • Uferstraße von oben
    Uferstraße Südseite
  • Wilhelmsplatz von oben
    Wilhelmsplatz

Betriebszeiten

Täglich von 7 bis 21 Uhr

Gebühren

Sondernutzungsgebühr: 70 Euro pro Woche
Verwaltungsgebühr: 30 Euro pro Erlaubnis (an bestimmten Standorten)

Vergabeverfahren

Erlaubnisse werden quartalsweise vergeben
Stichtag für Bewerbungen: jeweils 30. November des Vorjahres
Bei mehreren Bewerbungen: Losverfahren
Maximal zwei Verkaufsplätze pro Standort, Ausnahme: Drei Plätze an der Uferstraße Südseite

Bewerbung

Die Bewerbung kann formlos per E-Mail erfolgen an Verkehrsgewerbe@heidelberg.de
Sie sollte folgende Informationen enthalten:

  • Gewünschter Standort (inkl. Rangfolge bei mehreren Bewerbungen)
  • Art der angebotenen Speisen/Getränke
  • Fotos und Maße des Verkaufsfahrzeugs Gewünschter Nutzungszeitraum
  • Angabe, ob Fläche 1, 2 oder 3 bevorzugt wird
  • Reisegewerbekarte (Pflicht!)

FAQ - Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz sowie eine Reisegewerbekarte sind erforderlich.

Darf ich Alkohol verkaufen?

Nein, alkoholische Getränke sind nicht erlaubt.

Kann ich mein Angebot ändern?

Änderungen oder Erweiterungen müssen vorher angezeigt werden und werden ggf. per Auflage geregelt.

Was passiert, wenn mehrere Bewerber denselben Standort wollen?

Die Vergabe erfolgt per Losverfahren, sofern mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen.

Gibt es Stromanschlüsse?

Nein, eine Versorgung mit Strom muss eigenständig organisiert werden.

Was ist bei Standorten mit Denkmalschutz zu beachten?

Eine Abstimmung mit dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist erforderlich. E-Mail: denkmalschutz@heidelberg.de

Info

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