Mobile Gastronomie in Heidelberg – Informationen & Bewerbung
Was ist mobile Gastronomie?
Mobile Gastronomie umfasst Verkaufsstände, Verkaufsfahrräder oder Anhänger, die Speisen und Getränke zum Sofortverzehr anbieten – alkoholische Getränke sind ausgeschlossen. Ziel ist es, das gastronomische Angebot im öffentlichen Raum zu ergänzen, ohne eine Konkurrenz zu bestehenden Betrieben.
Zugelassene Standorte
- Ziegelhäuser Landstraße / Alte Brücke (Westseite)
- Uferstraße Südseite (westlich Theodor-Heuss-Brücke)
- Uferstraße Nordseite (östlich Ernst-Walz-Brücke)
- Wilhelmsplatz (Weststadt)
- Gewerbegebiet im Bieth
- Kerweplatz Wieblingen
Hinweis: An einigen Standorten gelten besondere Bedingungen, z. B. Abstimmung mit dem Denkmalschutz (Altstadt, Weststadt).
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Ziegelhäuser Brücke Standort 1 -
Ziegelhäuser Brücke Standort 2 -
Kerweplatz Wieblingen -
Kirchheim, Gewerbegebiet im Bieth -
Uferstraße Nordseite -
Uferstraße Südseite -
Wilhelmsplatz
Betriebszeiten
Täglich von 7 bis 21 Uhr
Gebühren
Sondernutzungsgebühr: 70 Euro pro Woche
Verwaltungsgebühr: 30 Euro pro Erlaubnis (an bestimmten Standorten)
Vergabeverfahren
Erlaubnisse werden quartalsweise vergeben
Stichtag für Bewerbungen: jeweils 30. November des Vorjahres
Bei mehreren Bewerbungen: Losverfahren
Maximal zwei Verkaufsplätze pro Standort, Ausnahme: Drei Plätze an der Uferstraße Südseite
Bewerbung
Die Bewerbung kann formlos per E-Mail erfolgen an Verkehrsgewerbe@heidelberg.de
Sie sollte folgende Informationen enthalten:
- Gewünschter Standort (inkl. Rangfolge bei mehreren Bewerbungen)
- Art der angebotenen Speisen/Getränke
- Fotos und Maße des Verkaufsfahrzeugs Gewünschter Nutzungszeitraum
- Angabe, ob Fläche 1, 2 oder 3 bevorzugt wird
- Reisegewerbekarte (Pflicht!)
