Coronavirus: Die Lage in Heidelberg
In der Stadt Heidelberg und landesweit gelten die Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude und weiterer Einrichtungen der Stadt Heidelberg ist für Besucherinnen und Besucher nicht mehr verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen.
Gut geschützt durch Herbst und Winter: Impfschutz auffrischen lassen
Corona ist noch nicht vorbei – und weiterhin bietet eine Impfung den besten Schutz vor schwerwiegenden Krankheitsverläufen. Nach einer Weile lässt aber der Immunschutz der Impfung gegen das Coronavirus nach. Die STIKO empfiehlt deshalb eine Auffrischungsimpfung ("Booster" oder 3. Impfung) für alle ab 12 Jahren. Dadurch sollen möglichst viele schwere Verläufe verhindert werden. Die Auffrischungsimpfung reduziert zudem die Virenlast, was bedeutet, dass so langfristig auch die Infektionszahlen gesenkt werden können. Wann die erste Auffrischungsimpfung verabreicht werden kann, ist von Alter und Gesundheitszustand abhängig. In der Regel sind es jedoch drei Monate nach der Grundimmunisierung.
Viele freie Impftermine
Impftermine gibt es aktuell in Heidelberg mehr als ausreichend. Die Corona-Auffrischungsimpfung kann von den niedergelassenen Ärzten, betriebsärztlichen Diensten oder von einem mobilen Impfteam durchgeführt werden. Ansprechpartner für Impfungen von Kindern und Jugendlichen sind die Kinderärzte. www.heidelberg.de/impfen
Bundesweite Corona-Regeln
Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.