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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße

Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße (Quelle: Stadt Heidelberg)

Mit dem Bebauungsplan soll die Voraussetzung für die Erschließung des Plangebiets geschaffen werden. Im Bebauungsplan werden insbesondere die öffentlichen Verkehrsflächen, wie die Straßenverkehrsfläche „Hanna-von-Hörner-Straße“, die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, hier der zentrale Freiraum um das ehemalige Stellwerk und die geplanten öffentlichen Geh- und Radwege festgesetzt. Weitere Festsetzungen betreffen die bestehenden und neuen Ausgleichsflächen sowie die bestehenden stadtbildprägenden Bäume und Neupflanzungen. Für das ehemalige Stellwerk auf der zentralen Platzfläche wird die nachrichtliche Übernahme Denkmal dargestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12. April 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße und der Begründung mit Umweltbericht -jeweils in der Fassung vom 20.05.2025- zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Bahnstadt - Nördlich Eppelheimer Straße, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden im Internet auf der Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/planverfahren sowie dem zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de › Stadtplanungsamt Heidelberg › Bebauungsplanverfahren – Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren (https://stdhd.de/s/bebauungsplanverfahrenservicebw) in der Zeit vom 22. September 2025 bis einschließlich 21. Oktober 2025 veröffentlicht und stehen zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter unter kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de möglich.
 

Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor:

  • Artenschutzrechtliches Gutachten vom 01.12.2020
  • Umweltbericht in der Fassung vom 20.05.2025 (Teil B der Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB mit Umweltbericht)                                                                 
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgut Thematischer Bezug
Tiere Vorkommen von 23 Vogelarten, Mauer- und Zaun-eidechse, 16 Heuschreckenarten; 3 Fledermausarten; Schaffung von Ausgleichsräumen und Nistgelegenheiten
Pflanzen Verbesserung des Vegetationszustands durch Begrünungsmaßnahmen, Erhalt Baumbestand und Neupflanzungen
Boden Bodenversiegelung durch Verkehrsflächen, 5 Altlasten; Kampfmittel
Wasser Lage innerhalb Wasserschutzgebietszone III B, Niederschlagswasserrückhaltung
Mensch Lärmbelastung durch Erhöhung des Verkehrsaufkommens, keine wohnbaulich genutzten Flächen
Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz ehemaliges Stellwerk
Klima, natürliche Ressourcen Verlust von klimatischem Ausgleichsraum; Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Solarenergie

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Zeit der Veröffentlichung auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden.
E-Mail: beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de
Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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