Eine sozialrechtliche Beratung kann beim Sozialverband VdK in Anspruch genommen werden.
Das Versorgungsamt Rhein Neckar ist auch für die Bürgerinnen und Bürger aus Heidelberg zuständig. Hier kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Alternativ kann der Ausweis auch online über Service-BW beantragt werden.
Der Ratgeber "Recht auf Teilhabe" der Lebenshilfe liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Der Ratgeber kann über den Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe erworben werden
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Grundlage für die Gesamtzuständigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung gelegt. Mit der zweiten Stufe ab dem Jahr 2024 wird in § 10b SGB VIII der Verfahrenslotse eingeführt. Dieser soll einerseits junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen unterstützen. Andererseits soll der Verfahrenslotse bei der Umsetzung der inklusiven Lösung das Jugendamt bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfe in seiner Zuständigkeit strukturell unterstützen. Ein Verfahrenslotse berät junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung unabhängig, unkompliziert und übergreifend, informiert über Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen, unterstützt dabei einen Antrag zu stellen und erklärt, was im Bescheid steht und welche Möglichkeiten es gibt. Bei der Stadt Heidelberg werden zwei Verfahrenslotsinnen tätig sein. Sie sind erreichbar über verfahrenslotsen@heidelberg.de.