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Gemeinderat beschließt Bebauungspläne

Aufstellungsbeschluss für Druckmaschinen- und Stadtwerke-Areal auf den Weg gebracht

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 folgende Bebauungspläne behandelt:

Bebauungsplan Bergheim „Kurfürsten-Anlage Nord, westlicher Teil“: Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem daran angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg Baurecht für ein neues, vielfältiges und klimagerechtes Stadtquartier aus Miet- und Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Dienstleistungseinheiten sowie einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Die Grundlage für den Bebauungsplan bildet das Ergebnis des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Gebaut werden Wohnungen mit eineinhalb bis fünf Zimmern. Dabei werden 20 Prozent geförderter Wohnraum mit einer Bindung von zehn Jahren geschaffen nach der Fassung des Baulandmanagements zur Auslobung des Wettbewerbs im November 2020.

Bebauungsplan Neuenheim-Mitte – Teilbereich 1 Ladenburger Straße / Werderstraße / Schröderstraße/ Lutherstraße: Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan mit großer Mehrheit als Satzung beschlossen. Ziel ist es, die historisch gewachsene städtebauliche Struktur und Gestalt des dicht bebauten und 2,7 Hektar großen Quartiers am Marktplatz in Neuenheim zu bewahren und gleichzeitig qualitätsvoll durch eine in die Zukunft gerichtete Planung zu ordnen. Die Wohnnutzung überwiegt deutlich in diesem Quartier und soll durch den Bebauungsplan weiter gestärkt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weststadt – An der Montpellierbrücke“: Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit großer Mehrheit als Satzung beschlossen. Auf dem rund ein Hektar großen Areal östlich der Montpellierbrücke soll ein Ensemble aus zwei Gebäuden entstehen. Bauherrin ist die Immo2Go GmbH. Über einen platzartigen Vorbereich an der Montpellierbrücke werden Büroflächen in den Obergeschossen sowie die auf Brückenniveau und darunter gelegenen Einzelhandelsflächen erschlossen. Im östlichen Plangebiet sind ein Gebäude für Serviced Apartements und eine Wohnbebauung geplant. Das Areal gehört zur Weststadt, liegt aber zugleich im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Entwurfs des Heidelberger Architekturbüros ap88.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bahnstadt – Czernyquartier“: Nach dem Abschluss eines städtebaulichen Wettbewerbs hat die Vorhabenträgerin, Office First Immobilien GmbH, den Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, um bauplanungsrechtliche Grundlagen für die Umsetzung zu schaffen. Der Gemeinderat hat dem Einleitungsbeschluss einstimmig zugestimmt. Die circa 25.400 Quadratmeter großen Baufelder (B3 und M1) befinden sich in zentraler Lage am südlichen Brückenkopf der Montpellierbrücke und beziehen das ehemalige Postareal in die Entwicklung ein. Sie liegen im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt. Gemäß den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg stellte die Vorhabenträgerin am 15. Februar 2022 das Wettbewerbsergebnis vor und diskutierte dieses mit circa 30 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern. Das neue Quartier soll einen Mix aus Flächen für Wohnen und Arbeiten bieten. Ebenso spielt die Entwicklung von Grünstrukturen eine zentrale Rolle.

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