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Gemeinderat beschließt Erstellung eines Parkraumkonzeptes

Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen sollen im Heidelberger Stadtgebiet vereinheitlicht werden

Die Stadt Heidelberg hat bereits seit 1961 in verschiedenen Stadtteilen sukzessive Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen und die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen. Als zentralem Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung kommt der Verkehrs- und Parkraumplanung eine hohe Bedeutung auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Umsetzung der Mobilitätswende zu. Um diese Thematik gesamtstädtisch in den Blick zu nehmen und den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll ein gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept erstellt werden. Das hat der Gemeinderat am 10. November 2022 mehrheitlich beschlossen.

Ziele der Parkraumbewirtschaftung

Mit den gesamtstädtischen Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen verfolgt die Stadt verschiedene Ziele:

  • Das Parkraumkonzept leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030.
  • Die Parkraumverfügbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner wird optimiert.
  • Um das Geschäftsleben zu stärken, soll der Zugang für Lieferanten (Ausweitung von Ladezonen) und Kunden erleichtert werden.
  • Berufspendlern sowie anderem Fremdverkehr soll durch Park & Ride-Angebote im nahen Umfeld des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Umstieg erleichtert werden.
  • Lärm- und Umweltbelastungen durch den motorisierten Verkehr sollen gemindert werden.
  • Parkregelungen und Parkraumbewirtschaftungsformen sollen in allen Stadtteilen einheitlich umgesetzt werden.

Erarbeitung des Parkraumkonzepts in zwei Stufen

Ein externes Fachbüro soll in einem ersten Schritt ermitteln, wie viele öffentliche Parkplätze verfügbar sind und wie hoch deren Auslastung in den einzelnen Straßen ist. Anhand dieser Daten können gezielte Maßnahmen erarbeitet werden. Zudem zeigen die Erhebungen, welche Stadtteile besonders vom Parkdruck betroffen sind. Diese sollen dann bei der Umsetzung priorisiert werden.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Datenerhebung soll eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung – unter Federführung des Amtes für Mobilität einen Vorschlag für das Parkraumkonzept erarbeiten.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Datenerhebung und des daraus entwickelten Vorschlags der Arbeitsgruppe sollen dann die Parkraumkonzepte unter Beteiligung der Bürgerschaft des jeweils betroffenen Stadtteils entwickelt und dann sukzessive umgesetzt werden.  

Personelle Verstärkung des Gemeindevollzugsdienstes notwendig

Das gesamtstädtische Parkraumkonzept kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Regelungen eingehalten werden. Dazu werden verstärkte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD) im gesamten Stadtgebiet notwendig sein. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen eine Erhöhung der Personalstärke – aktuell sind 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVD im Mehrschichtbetrieb im Einsatz – geprüft werden.