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Stadt Heidelberg passt Gebühren für Friedhofsleistungen an

Neue Satzung gilt ab 1. Januar 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 eine Anpassung der Bestattungsgebühren einstimmig beschlossen. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die neue Gebührensatzung gilt bis 31. Dezember 2026. Mit der Gebührenanpassung reagiert die Stadtverwaltung auf steigende Kosten für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe.

Die Gründe für diese Anpassung sind vielfältig. Zum einen sind die Personalkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hinzu kommen allgemeine Preiserhöhungen bei Materialien und Dienstleistungen. Überdies hat sich das Bestattungsverhalten in den vergangenen Jahren verändert: Während die Nachfrage nach traditionellen Erdbestattungen rückläufig ist, werden Urnen- und insbesondere Baumbestattungen immer stärker nachgefragt.

Gebührenanpassungen zur Sicherung der Friedhofspflege


Um die steigenden Kosten auszugleichen und die städtischen Friedhöfe weiterhin in einem würdigen Zustand zu erhalten, werden die Gebühren für verschiedene Grab- und Bestattungsarten angepasst. Im Durchschnitt ist mit einer Erhöhung von etwa neun Prozent zu rechnen. Die genauen Beträge für die einzelnen Leistungen werden in der neuen Gebührenordnung aufgeführt, die nach Inkrafttreten im neuen Jahr auf der Webseite der Stadt Heidelberg einzusehen sein wird.


Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass diese Anpassung für viele Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Belastung darstellen kann. Dennoch ist sie ein notwendiger Schritt, um die städtischen Friedhöfe auch zukünftig als Orte der Trauer und des Gedenkens zu erhalten.

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