Lärmaktionsplan: Stadt Heidelberg legt überarbeiteten Entwurf vor
Gemeinderat entscheidet im Juni über streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die Stadt Heidelberg arbeitet weiter an der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Im Anschluss an die Offenlage bis Mitte Januar 2025 wurde der Entwurf überarbeitet und geringfügig ergänzt. In folgenden Bereichen schlägt die bisherige Fassung des Lärmaktionsplans streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Stundenkilometern vor:
- Ganztags: Posseltstraße und Gabelbereich Jahnstraße, Bergheimer Straße (Mittermaierstraße bis Gneisenaustraße), Gneisenaustraße, Czernyring, Kurfürsten-Anlage, Bismarckstraße und anschließende Rohrbacher Straße bis Adenauerplatz, Ringstraße, L 534/Kleingemünder Straße (Nummern 72/10 bis 113), Kleingemünder Straße (Nummern 51 bis 109), L 534 (Höhe Brahmsstraße 8 bis Brahmsstraße 28), L 534 (In der Neckarhelle 51/5 bis 21)
- Nachts: Dossenheimer Landstraße, Hans-Thoma-Platz, Rottmannstraße, Steubenstraße, Berliner Straße (Andreas-Hofer-Weg bis Hans-Thoma-Platz), Handschuhsheimer Landstraße, Vangerowstraße, Lessingstraße, Römerstraße (Feuerbachstraße bis Sickingenstraße), Römerstraße (Herrmann-Maas-Brücke bis Liebermannstraße), Römerstraße (Sickingenstraße bis Rohrbach-Markt), Karlsruher Straße (Rohrbach-Markt bis Ortenauer Straße)
Folgender Straßenabschnitt wurde nach der Offenlage ergänzt:
- Nachts: Berliner Straße (Mönchhofstraße bis Blumenthalstraße)
Der überarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans wird am Mittwoch, 14. Mai 2025, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vorgestellt. Einen Beschluss soll der Gemeinderat am 5. Juni 2025 fassen.
Hintergrund: Fortschreibung Lärmaktionsplan
Eine aktuelle Lärmkartierung der Stadt Heidelberg hat ergeben, dass der Verkehrslärm in vielen Bereichen zu hoch ist. Die Ergebnisse der Kartierung basieren auf einem neuen, detaillierten Berechnungsverfahren. Um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, hat die Stadt Heidelberg ihren Lärmaktionsplan überarbeitet. Ein zentraler Punkt dabei ist die Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Stundenkilometern in bestimmten Bereichen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans orientiert sich am derzeit in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungs- und Klimamobilitätsplan 2035.
Auch wenn dieser noch nicht abschließend beschlossen ist, zeichnen sich bereits zentrale Zielsetzungen ab: Eine stärkere Bündelung des Kfz-Verkehrs auf zwei Hauptachsen soll mit einer spürbaren Reduktion von Verkehr und Lärm in anderen Bereichen einhergehen. Parallel dazu ist vorgesehen, dem Umweltverbund aus Straßenbahn, Bus und Fahrrad ebenfalls eigene Achsen zuzuweisen, um eine leistungsfähige und attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen – insbesondere in zentralen Stadtbereichen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans greift diese übergeordnete, ganzheitliche Strategie auf, indem sie verkehrliche und umweltpolitische Zielsetzungen miteinander verknüpft. Durch die strategische Einbettung in die Gesamtplanung wird zudem gewährleistet, dass Straßenabschnitte nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext des städtischen Verkehrsnetzes entwickelt werden.