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Kommunal- und Europawahl am 9. Juni: Wahlbenachrichtigung erhalten?

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Wahlen zum Europäischen Parlament und in Baden-Württemberg die Kommunalwahl statt. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich in der Woche vom 21. Mai bis spätestens 24. Mai 2024 bei der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58-42220, E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de) zu melden, da nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Wahldienststelle zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn andere Haushaltsangehörige bereits eine Benachrichtigung erhalten haben. Jeder und jede Wahlberechtigte kann dabei zu einer korrekten Zustellung beitragen durch

  • einen deutlich und korrekt beschrifteten Briefkasten und durch
  • eine genügend große und gut sichtbar angebrachte Hausnummer.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen. Für die Kommunalwahl wurden diejenigen Personen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 28. April 2024 seit mindestens dem 9. März 2024 mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet waren, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besaßen und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Europawahl

Voraussetzung zur Wahlteilnahme ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg, der bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern (die in Heidelberg gemeldet sind, Stichtag ist der
April 2024) automatisch erfolgt. In Heidelberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die noch nicht im Wählerverzeichnis geführt sind, müssen beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg einmalig einen Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis stellen, um für diese und die kommenden Europawahlen registriert zu sein. Die Vordrucke und Merkblätter können in der Wahldienststelle und den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg abgeholt beziehungsweise angefordert werden. Die Frist für den Antrag endet am 19. Mai 2024.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits seit der Europawahl 1999, 2004, 2009, 2014 oder 2019 im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten durch die Stadt Heidelberg automatisch die Wahlbenachrichtigung zugeschickt, es sei denn, sie haben sich nach der Aufnahme in das Heidelberger Wählerverzeichnis ins Ausland abgemeldet oder einen Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, gestellt. Bei einem Wiederzuzug nach Heidelberg ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Weitere Informationen zur Kommunal- und Europawahl gibt es auf der Website der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen.         

(Erstellt am 14. Mai 2024)