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Natur- und Landschaftsschutz
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Offenland-Biotopkartierung

Schutzkarte der Natur

Offenland-Biotopkartierung 2021 in Baden-Württemberg beginnt: In diesem Jahr werden im Stadtkreis Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis die Biotope und Mähwiesen kartiert

Wohlduftende Wacholderheiden, karge Steinriegel, blumenbunte Wiesen oder naturnahe Fließgewässer ‑ verschiedenste Offenland-Biotope gestalten unsere Landschaft abwechs­lungsreich und bieten zahlreichen vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss bekannt sein, wo die wertvollen Flächen liegen.

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Seit 2010 läuft eine weitere Erfassungsrunde. 2021 ist nun der Stadtkreis Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis an der Reihe. Die Kartierungen werden in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW.

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürli­chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zu der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebens­raumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.

Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).
  
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreterinnen und Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden ggf. rechtzeitig bekanntgegeben.

Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie ggf. die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.

Weitere Infos

Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!
mehr im Infoflyer (6,5 MB)

Internetseite Offenland-Biotopkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW)
oder über das OBK-Team der LUBW unter offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de

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