Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

Lärmaktionsplanung

in Heidelberg

Die Belastung durch Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Hierzu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit harmonisierten Verfahren zu ermitteln und einheitlich darzustellen.

Wie von der EU-Umgebungslärmrichtlinie gefordert, hat die Stadt Heidelberg so genannte „Strategische Lärmkarten“ erstellen lassen. Die lezte Kartierung für die Lärmquellen Straßenverkehr und Straßenbahn erfolgte 2017. Diese Karten können unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Auf Anfrage können vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Ausschnitte der Karten als DIN A 4-Ausdrucke zugesandt werden.

Auf der Grundlage der Lärmkartierung 2007 und der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitete eine städtische Arbeitsgruppe unter der Federführung des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einen Lärmaktionsplan-Entwurf, der nach Offenlage und Überarbeitung vom Gemeinderat am 21.10.2010 als Lärmaktionsplan Heidelberg beschlossen wurde.

Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die erste Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans wurde vom Heidelberger Gemeinderat am 10.04.2014 beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 wurden die Ergebnisse der Lärmaktionsplan-Überprüfung 2018 auf der Basis der Lärmkartierung 2017 einstimmig als zweite Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen.

Die Lärmkartierung 2022 wurde nach der noch einmal novellierten, EU-weit einheitlichen Berechnungsvorschrift CNOSSOS durchgeführt. Die Ergebnisse sind nicht mehr direkt mit den vorherigen Kartierungen vergleichbar, bestätigen aber den Handlungsbedarf bei der Lärmaktionsplanung. Ein Entwurf für die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde vom 25. November 2024 bis 17. Januar 2025 offengelegt und auf der Basis der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Bewertung durch die Verwaltung überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde mit Änderungen am 5. Juni 2025 vom Gemeinderat als 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen.

Lärmaktionsplan

Lärmkartierung 2022 nach novelliertem EU-Verfahren CNOSSOS

Lärmkartierung 2022 nach deutschem Verfahren (RLS19)

Lärmkartierung 2017 nach EU-Verfahren (CNOSSOS-EU)

Lärmkartierung 2017 nach deutschem Verfahren (RLS90)

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