Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung"
Richtlinien
Wie hoch sind die Fördersätze? Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten und was gibt es zu beachten? Informationen dazu finden Sie hier in den Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien legen die Regeln fest, nach denen die Stadt Heidelberg Förderanträge bearbeitet. Unter den Allgemeinen Nebenbestimmungen finden sich Bedingungen und Auflagen für die Antragstellenden. Diese werden auch einem vorläufigen Bewilligungsbescheid beigelegt.
Mit der Freigabe des Nachtragshaushalts 2026 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wurden zusätzliche Mittel für die Förderprogramme "Rationelle Energieverwendung" und "Starkregen- und Hochwasserschutz" bewilligt. Die Förderprogramm werden ab dem 01. Juli 2026 für neue Anträge freigeschaltet. Die Antragstellung wird ab diesem Tag auf den Seiten der Förderprogramme möglich sein.
Richtlinien ab 1. Juli 2026
Richtlinien nach Gemeinderatsbeschluss vom 5. Juni 2025 (nicht rechtsgültig)
Richtlinien vom 1. März 2024 bis 30. Juni 2026
Richtlinien vom 1. September 2022 bis 29. Februar 2024
Richtlinie vom 1. Juli 2017 bis 31. August 2022*
*Die Richtlinie wurde zum 1. Januar 2021 um die Förderung von Photovoltaikanlagen ergänzt.
