Stadt braucht verbindliche rechtliche Grundlage des Landes für Ausweitung der Kitabetreuung

Die Kindertagesstätten in Heidelberg werden auch ab Montag, 18. Mai, nicht in den Normalbetrieb übergehen. Weiterhin wird eine Notbetreuung angeboten für Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind. „Wir warten derzeit dringend auf eine verbindliche Verordnung des Landes, die festlegt, wie der Zugang zur Kinderbetreuung künftig geregelt werden soll“, sagt Myriam Lasso, Leiterin des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg. Die derzeitige Betreuung soll nach Ankündigung des Landes schrittweise auf eine Regelbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder einer Einrichtung ausgeweitet werden.

„Wir haben größtes Verständnis für die Fragen und den Unmut der Eltern, die Stand heute immer noch nicht wissen, wann ihre Kinder wieder eine Betreuung haben werden. Wir sind absolut unglücklich, dass das Land hier nicht früher Klarheit geschaffen hat, denn die gültige Corona-Verordnung des Landes setzt unserer kommunalen Selbstverwaltung hier ganz enge Grenzen“, sagt Bürgermeister Dr. Joachim Gerner.
 
„Obwohl der Städtetag das Land um eine Woche Vorlauf für die Neuregelungen zur Kinderbetreuung gebeten hatte, liegt bis heute keine verbindliche Rechtsgrundlage vor, um die von der Kultusministerin angekündigte Ausweitung der Kinderbetreuung umzusetzen. Erst dann aber können wir den Eltern verlässliche Informationen geben. Wir haben in Heidelberg mehr als 130 Kindertagesstätten, die von rund 45 Trägern betrieben werden. Sie alle haben unterschiedlichste räumliche Kapazitäten und Konzepte. Neuregelungen sind hier nicht von einem auf den anderen Tag koordiniert umzusetzen“, erklärt Lasso.
 
„Zum Wohle der Eltern hätte das Land hier nicht Erwartungen wecken sollen, ohne die Kommunen auch in die Lage zu versetzen, ein entsprechendes Angebot bereitstellen zu können. Wir werden alles daran setzen, die Kinderbetreuung in den Heidelberger Kitas schnellstmöglich auszuweiten. Dafür brauchen wir jetzt aber auch schnellstmöglich klare rechtliche Grundlagen“, so Dr. Gerner.
 
Das Kinder- und Jugendamt bittet die Eltern, sich bereits jetzt mit ihren Anmeldewünschen in ihren Kitas zu melden. Die Anmeldewünsche werden dort aufgenommen. Sobald das Land über eine neue Verordnung geklärt hat, wie die Zugangsmöglichkeiten zur ausgeweiteten Betreuung sind, werden die Kita-Leitungen die Eltern über den weiteren Aufnahmemodus informieren.