Neue Förderprogramme: Überbrückungshilfe Corona

Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona Schließungen oder Auflagen Umsatzausfälle hatten. Das ist das Ziel der neuen Überbrückungshilfe Corona, die von der Bundesregierung am 12. Juni 2020 beschlossen wurde.

Gefördert werden fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten. Die maximale Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und kann bis zu 150.000 Euro für die dreimonatige Programmlaufzeit von Juni bis August 2020 betragen. Weitere Informationen zu Förderbedingungen gibt es auf den Seiten des Landes. Hier wird auch der Start des Förderprogramms bekanntgegeben

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