Aktuelle Informationen und Angebote der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Viele Junghandwerker träumen davon, ihr eigener Chef zu sein und sich mit ihrem eigenen Unternehmen selbstständig zu sein. Doch nur ein kleiner Teil von ihnen sucht nach der Meisterprüfung direkt den Weg in die Selbstständigkeit. Dabei ist der Meisterbrief Grundvoraussetzung, um in einem zulassungspflichtigen Handwerk ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Ohne bestandene Meisterprüfung gibt es noch die „Altgesellenregelung“, dass auch Personen, die neben einer Gesellenprüfung eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung nachweisen können, davon mindestens vier Jahre in leitender Position, ebenfalls einen Handwerksbetrieb gründen können. Mehr Informationen zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme gibt es hier.

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