Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Bahnstadt - Bahnhofsplatz Süd
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bahnstadt – Bahnhofsplatz Süd“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen für das südlich an den Querbahnsteig des Heidelberger Hauptbahnhofs
angrenzende Ensemble geschaffen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde auf Basis eines von der Gustav Zech Stiftung durchgeführten Hochbaurealisierungswettbewerbs und eines gemeinsam mit der Stadt ausgelobten Wettbewerbs für die Freiflächengestaltung entwickelt.
Das aus einem Hotel, Büro- und Wohngebäuden bestehende Ensemble fasst den neuen Bahnhofsplatz Süd, der barrierefrei mit dem Querbahnsteig verbunden und mit einer Tiefgarage unterbaut wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 25. Juli 2017 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Bahnstadt - Bahnhofsplatz Süd ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 8. August 2018- zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts, den Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 15. November 2018 bis einschließlich 17. Dezember 2018 im
Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
Die DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Folgende Gutachten liegen vor:
- Schalltechnisches Gutachten vom 29. Juni 2018
- Erschütterungsgutachten vom 5. Mai 2018
- Gutachten zu elektromagnetischen Feldern 4. Mai 2018
In den ausgelegten Planunerlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:
- Schutzgut Mensch: Immissionen durch Verkehr-, Gewerbe- und Schienenlärm, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder
- Schutzgut Boden: Bodenversiegelungen, Versickerungsfähigkeit, Altlasten, Kampfmittel
- Schutzgut Wasser: Lage innerhalb Wasserschutzgebietszone III B, Verzögerung des Wasserabflusses durch Dachbegrünung
- Schutzgüter Luft/Klima: Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen,
Maßnahmen zur Energieeinsparung: Passivhausstandard, Photovoltaik, Dachbegrünung
- Schutzgüter Vegetation und Fauna: Verbesserung des Vegetationszustands durch Begrünungsmaßnahmen, Vorkommen von Mauereidechse, Schafung von Lebensräumen für Gebäudebrüter
Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeitenoder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23 141 auch zu anderen Zeiten.
Planen Sie mit!
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
weitere Infos
- Planzeichnung in der Fassung vom 8. August 2018 (2,8 MB)
- Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 8. August 2018 (789 KB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan vom 8. August 2018 (9,7 MB)
- Begründung vom 8. August 2018 (1,6 MB)
- Oeffentliche Bekanntmachung vom 7. November 2018 (141 KB)
- Umweltrelevante Stellungnahmen vom 14. August 2018 (688 KB)
- Schalltechnisches Gutachten vom 29. Juni 2018 (3,8 MB)
- Erschütterungsgutachten vom 5. Mai 2018 (6 MB)
- Gutachten elektromagnetische Felder vom 4. Mai 2018 (3,1 MB)