Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bahnstadt - Kopernikusquartier

Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Kopernikusquartier (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Kopernikusquartier (Quelle: Stadt Heidelberg)

Das städtebauliche Konzept für die Entwicklung des Kopernikusquartiers basiert auf der Rahmenplanung Bahnstadt. Im Geltungsbereich sind entsprechend der Rahmenplanung Flächen für Dienstleistungen, Läden und Wohnen vorgesehen.
Der Bebauungsplan „Bahnstadt – Kopernikusquartier“ setzt das städtebauliche Konzept aus der Rahmenplanung nun in Planungsrecht um und schafft damit die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für eine zügige Entwicklung der Entwicklungsmaßnahme im Bereich dieses Stadtquartiers.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juli 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich "Bahnstadt - Kopernikusquartier" einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. August 2018 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zu informieren.

Aus diesem Grund liegen der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, eine artenschutzrechtliche Untersuchung sowie eine schalltechnische Untersuchung in der Zeit vom 29. August 2019 bis einschließlich 30. September 2019 gemäß § 3 Absatz 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg aus. 

Die Planunterlagen zu diesem Bebauungsplan stehen - mit Ausnahme des schalltechnischen Gutachtens (wegen des Umfangs steht nur der Textteil des Gutachtens digital zur Verfügung) - während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit. 

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag      8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823160 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos

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