Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Pfaffengrund - Stadtwerkegelände an der Eppelheimer Straße
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtwerkegeländes im Pfaffengrund nördlich der Eppelheimer Straße hat der Gemeinderat am 2. Juli 2009 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Nachdem der Bebauungsplanentwurf im Jahr 2010 öffentlich ausgelegen hatte, sind verschiedene Entwicklungen eingetreten, die zu einem geänderten Planungskonzept geführt haben. Wesentlicher Inhalt ist die Errichtung eines markanten Wärmespeichers mit öffentlicher Gastronomie, die Gestaltung eines öffentlich zugängigen Energieparks und die Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der Eppelheimer Straße.
Der Planungsbereich wurde reduziert, der Bebauungsplanentwurf wurde überarbeitet und wird nun erneut öffentlich ausgelegt.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen
Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 16. November 2016 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 16. März 2017 bis einschließlich 18. April 2017 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
Die DIN-Norm, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, wird zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten vor :
- Umweltbericht vom 16.11.2016
- Artenschutzrechtliche Untersuchung auf Vorkommen von Eidechsen und Vögeln vom 26.11.2013
- Untersuchung auf das Vorkommen von Fledermäusen vom 11.06.2013
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 10.10.2016
- Verkehrsuntersuchung vom November 2016
- Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2016
In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt :
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutz :
Biotoptypenkartierung, Flächenüberprägung wertgebender Biotope, Lichtemissionen durch Beleuchtungsanlagen, geschützte Arten der Vögel (Bluthänfling, Girlitz, Star, Haussperling, Turmfalke, Dorngrasmücke), Reptilien (Zauneidechsen) und Fledermäuse - Schutzgut Boden:
Vorbelastung durch Altlasten, Bodenversiegelung - Schutzgut Wasser:
Wasserschutzgebiet Zone IIIB, Grundwasservorbelastung, Grundwasserneubildung - Schutzgut Klima, Luft und Energie:
Mikroklima (Geländeklima), Kaltluftproduktionsfläche, Schadstoffemissionen aus Gewerbe und KFZ-Verkehr, Energiespeicher und Energiepark als Handlungsfelder des Klimagutachtens - Schutzgut Landschaft:
Vorbelastungen und Blickbeziehungen, Wirkung auf das Stadtbild, Erholungswert - Schutzgut Mensch:
Nächstgelegene Wohnbebauung, Wohn- und Arbeitsumfeld, Emissionen aus Verkehr und Gewerbe, Empfindlichkeit gegenüber den vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen, Lärmkontigentierung, Erholung und Freizeit, Blickbeziehungen, Fassadengestaltung, Lichtemissionen - Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Römische und frühmittelalterliche archäologische Befunde und Funde
Bei Durchführung des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
Stellungnahmen zur geänderten Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23140 auch zu anderen Zeiten erteilt.
Planen Sie mit!
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
weitere Infos
- Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf (Fassung vom 16.11.2016) (2,7 MB)
- Begündung - Entwurf (Fassung vom 16.11.2016) (1,7 MB)
- Umweltbericht als Teil 2 der Begründung (Fassung vom 16.11.2016) (1,9 MB)
- Handlungsleitfaden extensive Dachbegrünung Stadt Heidelberg vom 15.09.2012 (223 KB)
- Artenschutzrechtliche Untersuchung Eidechsen und Vögel vom 26.11.2013 (11,9 MB)
- Untersuchung Vorkommen Fledermäuse vom 11.06.2013 (2 MB)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 10.10.2016 (666 KB)
- Verkehrsuntersuchung vom November 2016 (3 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom 18.10.2016 (756 KB)
- Vorliegende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (1 MB)
- Vorliegende Stellungnahmen aus der ersten Offenlage (451 KB)