Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Neuenheim-Mitte - Teilbereich 1: Ladenburger Straße / Werderstraße / Schröderstraße / Lutherstraße

Geltungsbereich des Bebauungsplans Neuenheim-Mitte - Teilbereich 1: Ladenburger Straße / Werderstraße / Schröderstraße / Lutherstraße (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Neuenheim-Mitte - Teilbereich 1: Ladenburger Straße / Werderstraße / Schröderstraße / Lutherstraße (Quelle: Stadt Heidelberg)

Die Stadt Heidelberg verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims mit verschiedenen städtebaulichen Instrumenten zu ordnen.

Ziel dieses Bebauungsplans ist es daher unter anderem, die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild Neuenheims baukulturell zu erhalten und zu entwickeln, die Wohnnutzung unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen zu stärken, aber auch, die mittelständische Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu sichern.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 28. April 2016 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für das Gebiet "Quinckestraße bis Bergstraße" in Neuenheim-Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11. Mai 2019 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet wird in Teilbereichen bearbeitet. Ein Teilbereich ist das Gebiet zwischen Ladenburger Straße, Werderstraße, Schröderstraße und Lutherstraße.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Die Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Erörterungsveranstaltung am  Montag, 4. November 2019 um 18 Uhr im Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstraße 18, 69120 Heidelberg, öffentlich erläutert werden. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 28. Oktober 2019 bis einschließlich 29. November 2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag      8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823100 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos

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