Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Pfaffengrund - Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring
Die Stadt Heidelberg beabsichtigt eine Überplanung des Industrie- und Gewerbegebiets Kurpfalzring in Heidelberg-Pfaffengrund, hierfür hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 16.02.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll das Gebiet als Industrie- und Gewerbestandort dauerhaft gesichert werden. Verschiedentlich zeichnen sich Umnutzungsabsichten, die mittel- bis langfristig zu einer Veränderung des Gebietscharakters und damit zu einer Beeinträchtigung der vorhandenen gewerblich-industriellen Nutzungen führen könnten, ab. Des Weiteren sollen mögliche Einschränkungen für die Entwicklung der Unternehmen verhindert und größtmögliche Entwicklungsperspektiven geboten werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 16. Februar 2017 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für einen Bereich Pfaffengrund Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. Februar 2017 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Die Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 04. Juni 2019 um 18.30 Uhr im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Pfaffengrund, Eppelheimer Str. 72/1, 69123 Heidelberg öffentlich erläutert werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 16. Mai 2019 bis einschließlich 14. Juni 2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Planen Sie mit!
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823181 erteilt.
Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
Weitere Infos
- Bekanntmachungstext vom 8. Mai 2019 (137 KB)
- Planungsbrief (1,6 MB)
- Planzeichnung (1,9 MB)
- Begründung (1,4 MB)