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Bebauungsplan

Wieblingen - Nord Teil II, 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109

Bebauungsplan Wieblingen - Nord Teil II, 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109 (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Wieblingen - Nord Teil II, 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109 (Quelle: Stadt Heidelberg)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bereits als "private Grünfläche - Schulgarten" festgesetzten Fläche geschaffen und damit den Entwicklungsbedarfen der Freien Waldorfschule Heidelberg Rechung getragen werden. Für bereits bestehende, aber teilweise behelfsmäßig untergebrachte Nutzungen werden adäquate beziehungsweise zusätzliche Räume benötigt. Ställe, Unterstände und Lagerflächen für die Tierhaltung, Unterrichts- und Verarbeitungsräume für den Gartenbau sowie ein Aufenthaltsraum plus sanitäre Einrichungen sollen innerhalb der Schulgartenfläche untergebracht werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 5. Mai 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, im Nordwesten Wieblingens für einen Bereich westlich der Freien Waldorfschule Heidelberg einen Bebauungsplan aufzustellen, der den seit 2006 rechtskräftigen Bebauungsplan "Wieblingen - Nord Teil II, 1. Änderung" in einem Teilbereich ändert. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, da durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans in einem Teilbereich des Flurstücks 33109 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Beschlüsse wurden am 25. Mai 2022 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, eventuell vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Planungsunterlagen werden daher in der Zeit vom 27. Juli 2023 bis einschließlich 8. September 2023 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist möglich ohne Terminvergabe dienstags in der Zeit von 11 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5825150 oder per E-Mail unter technisches.buergeramt@heidelberg.de.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823030 erteilt.

Anregungen zur Planung können während des Beteiligungszeitraums schriftlich, mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie über das nebenstehende Kontaktformular elektronisch vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. 

Weitere Infos

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