Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bebauungsvorschriften
Bahnstadt - Fitnesscenter
An der Eppelheimer Straße in der Bahnstadt, zwischen dem Kino und der Czernybrücke, plant die regionale Unternehmensgruppe Fitness Park Pfitzenmeier den Bau eines neuen Fitnesscenters.
In den drei Obergeschossen des Gebäudes ist das „Premium Plus Resort“ mit Fitness- und Wellnessangeboten vorgesehen. Eine Dachterrasse im vierten Stockwerk soll den Gästen ebenfalls zur Verfügung stehen. Im Erdgeschoss sind neben dem Foyer gastronomische Angebote geplant, inklusive einer Außenbewirtschaftung in Richtung Czernybrücke. Der Komplex wird eine Nutzfläche von rund 21.000 Quadratmetern aufweisen und – wie alle Gebäude in der Bahnstadt – in Passivhaus-Bauweise errichtet. Darunter ist eine dreigeschossige Tiefgarage vorgesehen.
Der Heidelberger Gemeinderat hat am 12. April 2018 der Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Projekt zugestimmt, der die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des Vorhabens schaffen soll.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12. April 2018 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich
Bahnstadt - Fitnesscenter einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Einleitungsbeschluss wurde am 25. April 2018 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Die Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Informationsveranstaltung am
Mittwoch, den 6. Juni 2018
um 18.00 Uhr
im Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes , Langer Anger 2, 69115 Heidelberg
(Innenhof, rechter Gebäudeflügel, Eingang Schulungsraum)
öffentlich erläutert werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 30. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juli 2018 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg
einzusehen. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Planen Sie mit!
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23160 erteilt.
Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.