Gefährdung des Amphibiennachwuchses im Mausbachtal

Stadt Heidelberg bittet um Rücksichtnahme

Das idyllisch gelegene Mausbachtal im Stadtteil Ziegelhausen gehört zum Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Mitte und ist ein geschätztes Naherholungsgebiet für viele Heidelbergerinnen und Heidelberger. Besonders die kleinen Stillgewässer entlang des Mausbachs, etwa im Stiftswald, beim Mausbachbrunnen und Mausbachstollen, machen das Gebiet nicht nur landschaftlich reizvoll, sondern auch ökologisch bedeutsam. Diese Kleingewässer sind wichtige Laichhabitate für besonders geschützte Amphibienarten wie Erdkröte, Grasfrosch, Feuersalamander, Berg- und Fadenmolch. Sie wurden gezielt für diesen Zweck angelegt und werden regelmäßig durch das Umweltamt sowie das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Naturschutz gepflegt.

Zwei aufeinanderliegende braune Frösche neben ihrem Laich.
Zwei Grasfrösche bei der Eiablage im Mausbachtal: Der Laich ist für den Fortbestand der Art von großer Bedeutung – jede Störung kann schwerwiegende Folgen haben.(Foto: Münster)

Störungen durch badende Hunde nehmen zu

In den vergangenen Jahren wurden die Biotope jedoch zunehmend gestört – insbesondere durch badende Hunde. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des sensiblen Ökosystems. Das Wasser wird aufgewühlt, was zu einer Trübung und in der Folge zu Sauerstoffmangel führt. Amphibienlarven reagieren mit Stress, ihre Entwicklung wird gehemmt. Zudem besteht die Gefahr, dass Larven, Laichballen und Laichschnüre zerstört oder zertrampelt werden. Naturschutzwart Wilfried Münster warnt eindringlich: „Im Mausbachtal gibt es nur noch drei funktionsfähige Laichgewässer für Amphibien wie den Grasfrosch. Diese sensiblen Biotope sind durch Störungen und Nutzungsdruck akut gefährdet. Es ist eine politische wie gesellschaftliche Aufgabe, solche Lebensräume konsequent zu erhalten und zu pflegen, sonst verlieren wir Arten, bevor viele sie überhaupt kennengelernt haben.“

Hinzu kommen weitere Belastungen, etwa durch das Betreten oder Befahren des Gewässerumfelds. Gerade in zunehmend warmen und trockenen Frühjahren sind Amphibienpopulationen auf ungestörte Rückzugsräume angewiesen.

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass nach Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten – darunter sämtliche heimischen Amphibien – verboten ist. Verstöße können zur Anzeige gebracht werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Gewässer im Mausbachtal nicht als Hundebadeplätze zu nutzen und das unmittelbare Uferumfeld nicht zu betreten.

Weitere Informationen über die Amphibien im Mausbachtal finden sich auf dem YouTube-Kanal von Naturschutzwart Wilfried Münster unter @wildesheidelberg.

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