Lärmaktionsplan in Heidelberg: Gemeinderat beschließt dritte Fortschreibung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 die dritte Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen. Grundlage ist der nach Offenlage überarbeitete Maßnahmenplan. Dieser sieht streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 Stundenkilometern auf folgenden Streckenabschnitten vor:
- Ganztags: Posseltstraße und Gabelbereich Jahnstraße, Bergheimer Straße (Mittermaierstraße bis Gneisenaustraße), Gneisenaustraße, Czernyring, Kurfürsten-Anlage, Bismarckstraße und anschließende Rohrbacher Straße bis Adenauerplatz, Ringstraße, L 534/Kleingemünder Straße (Nummern 72/10 bis 113), Kleingemünder Straße (Nummern 51 bis 109), L 534 (Höhe Brahmsstraße 8 bis Brahmsstraße 28), L 534 (In der Neckarhelle 51/5 bis 21).
- Nachts: Dossenheimer Landstraße, Hans-Thoma-Platz, Rottmannstraße, Steubenstraße, Berliner Straße (Mönchhofstraße bis Blumenthalstraße), Berliner Straße (Andreas-Hofer-Weg bis Hans-Thoma-Platz), Handschuhsheimer Landstraße, Vangerowstraße, Lessingstraße, Römerstraße (Feuerbachstraße bis Sickingenstraße), Römerstraße (Herrmann-Maas-Brücke bis Liebermannstraße), Römerstraße (Sickingenstraße bis Rohrbach-Markt), Karlsruher Straße (Rohrbach-Markt bis Ortenauer Straße).
Zusätzlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass zehn bereits im Entwurf des Lärmaktionsplans enthaltene Streckenabschnitte, für die bislang eine nächtliche Tempo-30-Anordnung vorgesehen war, auf eine ganztägige Anordnung geprüft werden sollen. Ergänzend soll auch die Wilhelmsfelder Straße (Nr. 57 bis Peter-Wenzel-Weg), die bisher nicht berücksichtigt war, in die Prüfung einbezogen werden.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss wird Tempo 30 tagsüber auf folgenden Streckenabschnitten von der unteren Verwaltungsbehörde geprüft und im Lärmaktionsplan unter Ausübung ihres Ermessens gegebenenfalls ergänzt:
- Hans-Thoma-Platz, Rottmannstraße, Berliner Straße (Technologiepark bis Hans-Thoma-Platz), Vangerowstraße, Am Hackteufel, Lessingstraße, Römerstraße (Herrmann-Maas-Brücke bis Liebermannstraße), Römerstraße (Feuerbachstraße bis Sickingenstraße), Römerstraße (Sickingenstraße bis Rohrbach-Markt), Karlsruher Straße (Rohrbach-Markt bis Ortenauer Straße), Wilhelmsfelder Straße (Nr. 57 bis Peter-Wenzel-Weg).
Hintergrund: Fortschreibung Lärmaktionsplan in Heidelberg
Eine aktuelle Lärmkartierung der Stadt Heidelberg hat ergeben, dass der Verkehrslärm in vielen Bereichen zu hoch ist. Die Ergebnisse der Kartierung basieren auf einem neuen, detaillierten Berechnungsverfahren. Um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, hat die Stadt Heidelberg ihren Lärmaktionsplan überarbeitet. Ein zentraler Punkt dabei ist die Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Stundenkilometern in bestimmten Bereichen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans orientiert sich am derzeit in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungs- und Klimamobilitätsplan 2035. Auch wenn dieser noch nicht abschließend beschlossen ist, zeichnen sich bereits zentrale Zielsetzungen ab: Eine stärkere Bündelung des Kfz-Verkehrs auf zwei Hauptachsen soll mit einer spürbaren Reduktion von Verkehr und Lärm in anderen Bereichen einhergehen. Parallel dazu ist vorgesehen, dem Umweltverbund aus Straßenbahn, Bus und Fahrrad ebenfalls eigene Achsen zuzuweisen, um eine leistungsfähige und attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen – insbesondere in zentralen Stadtbereichen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans greift diese übergeordnete, ganzheitliche Strategie auf, indem sie verkehrliche und umweltpolitische Zielsetzungen miteinander verknüpft. Durch die strategische Einbettung in die Gesamtplanung wird zudem gewährleistet, dass Straßenabschnitte nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext des städtischen Verkehrsnetzes entwickelt werden.