Deutscher Städtetag: Eckart Würzner als Erster Stellvertreter des Präsidenten wiedergewählt
Heidelbergs Oberbürgermeister zählt weiterhin zu vier obersten gewählten Vertretern des Städtetags
Eckart Würzner bleibt Erster Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetags: Der Heidelberger Oberbürgermeister ist bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags am Mittwoch, 14. Mai 2025, in Hannover für zwei Jahre wiedergewählt worden. Heidelbergs Oberbürgermeister zählt damit weiterhin zu den vier obersten gewählten Vertretern des Deutschen Städtetages – gemeinsam mit dem Präsidenten Burkhard Jung, Oberbürgermeister von Leipzig, dem Vizepräsidenten Uwe Conradt, Oberbürgermeister von Saarbrücken, und der Vizepräsidentin Katja Dörner, Oberbürgermeisterin von Bonn. Würzner hat das Amt des Ersten Stellvertreters des Präsidenten seit 2021 inne, war seit 2019 einer der Stellvertreter und gehört seit 2006 dem Präsidium des Städtetages an.
„Ich freue mich über die Wiederwahl zum Ersten Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetags und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen“, sagte Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner: „Ich werde mich weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, dass die Städte mehr Gehör finden – insbesondere auch bei der neuen Bundesregierung. Die Kommunen in Deutschland leiden immer stärker unter Bundesgesetzen, die nicht entsprechend gegenfinanziert werden. Die Städte bleiben dadurch auf einem Großteil der Kosten sitzen und geraten unverschuldet in finanzielle Schieflage. Damit muss endlich Schluss sein. Die Städte müssen finanziell stärker unterstützt und bei wichtigen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene eingebunden werden.“
Deutscher Städtetag – die Stimme von 3.200 Städten mit 53 Millionen Einwohnern
Der Deutsche Städtetag ist die Stimme der Städte: Im Deutschen Städtetag haben sich rund 3.200 Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 53 Millionen Einwohnern zusammengeschlossen – darunter auch die Landeshauptstädte. Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte, ist im Gespräch mit der Bundesregierung, mit Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen, nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung und achtet auf die kommunale Selbstverwaltung, die im Grundgesetz garantiert ist.