Alter Kohlhof: Stadt und Eigentümerin beenden Rechtsstreit mit Vergleich

Food Trucks bieten für zwei Jahre öffentliche Bewirtung an jeweils mindestens zwölf Ausflugstagen

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und der Eigentümerin des Alten Kohlhofes über einen Rückkauf des Anwesens wird mit einem Vergleich abgeschlossen. Darüber haben sich die beiden Parteien miteinander verständigt. Die Eigentümerin verpflichtet sich, für zwei Jahre an mindestens zwölf zuvor gemeinsam ausgewählten Ausflugstagen im Kalenderjahr durch Food Trucks eine öffentlich zugängliche Bewirtung mit unterschiedlichen Bewirtungsschwerpunkten anzubieten. Zudem verpflichtet sich die Eigentümerin, das bestehende Restaurant „Oben“ für mindestens weitere drei Jahre zu betreiben. Der Heidelberger Gemeinderat hat am Donnerstag, 12. Dezember 2024, in nichtöffentlicher Sitzung dem Abschluss des Vergleiches beim Oberlandesgericht Karlsruhe zugestimmt.

Die Stadt Heidelberg führt seit September 2017 ein zivilrechtliches Klageverfahren über den Rückkauf des Anwesens gegen die Grundstückseigentümerin. Vor dem Hintergrund der bestehenden erheblichen Rechtsunsicherheiten haben die beiden Parteien Gespräche über einen Vergleich aufgenommen, der nun erfolgreich abgeschlossen wird.

×