Einführung einer Übernachtungsteuer zum 1. Juli vorgeschlagen

Beratung in Gremien / Besucher sollen an Kosten der Stadt für touristische Infrastruktur beteiligt werden

Die Stadt Heidelberg plant die Einführung einer Übernachtungsteuer zum 1. Juli 2025. Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben sollen künftig vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Für Jugendherbergen, Camping- und Reisemobilplätze ist eine reduzierte Abgabe in Höhe von 1,50 Euro pro Nacht vorgesehen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollen von der Steuer befreit sein. Die Übernachtungsteuer soll sowohl bei privatem als auch beruflich bedingtem Aufenthalt greifen. Die Stadt Heidelberg stellt die Planungen am Donnerstag, 22. Mai, im Haupt- und Finanzausschuss vor. Eine Entscheidung über die Einführung einer Übernachtungsteuer ist durch den Gemeinderat am 5. Juni 2025 geplant. 

Mit der Übernachtungsteuer sollen Nutzerinnen und Nutzer der touristischen Infrastruktur an den Kosten, die für die Stadt Heidelberg entstehen, beteiligt werden. Für den Auf- und Ausbau sowie die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur wendet die Stadt Heidelberg erhebliche Mittel auf. Die Steuereinnahmen werden dringend benötigt, um die Stadt als attraktiven touristischen Standort zu erhalten und zu fördern. Durch die Erhebung eines pauschalen Steuersatzes pro Beherbergungsgast und Übernachtung soll gewährleistet werden, dass der administrative Aufwand der Beherbergungsbetriebe zur Erhebung der Steuer nicht zu groß wird. Die Übernachtungsteuer soll bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb maximal für fünf Nächte erhoben werden.

Mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen jährlich

Anregungen aus dem „Arbeitskreis Tourismusabgabe“, an dem im ersten Quartal 2025 unter Leitung der Heidelberg Marketing GmbH Vertreterinnen und Vertreter sämtlicher Fraktionen des Heidelberger Gemeinderats, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), aus der Heidelberger Hotellerie sowie der Stadtverwaltung teilgenommen haben, sind in die geplante Satzung eingeflossen. Angesichts von mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 in Heidelberg rechnet die Stadt mit Einnahmen von circa fünf Millionen Euro im Jahr. Im Gegenzug fallen Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von rund 110.000 Euro an.

Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Darunter fallen neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen und Motels auch Privatzimmer und Ferienwohnungen, wie sie beispielsweise über Portale wie Airbnb gebucht werden können, außerdem Camping- und Reisemobilplätze sowie ähnliche Einrichtungen, die gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Die Steuer soll unabhängig davon greifen, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Beherbergungsbetriebe sollen die Übernachtungsteuer vom Gast einziehen und an die Stadt Heidelberg abführen. Ausgenommen von der Besteuerung sind laut der geplanten Satzung Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize sowie vergleichbare Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen.

Da viele Besucherinnen und Besucher lange im Voraus ihren Aufenthalt buchen, sollen in einer Übergangsregelung Übernachtungsgäste für Aufenthalte von der Steuer befreit werden, wenn die jeweilige Buchung nachweislich vor Inkrafttreten der Satzung erfolgte.
 

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