Für stabile Abfallgebühren in der Zukunft
Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr
Im Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr für abfallwirtschaftliche Leistungen in den nächsten Jahren beschlossen.
Zukünftig wird sich die Jahresgebühr nach der Anzahl, der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen richten. Das Volumen des Restabfallbehälters ist dann nicht mehr maßgeblich.
Diese Änderung versetzt die Stadt in die Lage, eine größtmögliche Gebührenstabilität zu erreichen. Die Haushalte profitieren künftig von schwankungsarmen Gebühren und einer guten Planbarkeit der individuellen Kosten. Die vielfältigen Kostenanreize zur Abfallvermeidung können auch mit der Änderung weiterhin angeboten werden.
Werden die Restabfallbehälter gemeinsam von privaten Haushalten und Gewerbebetrieben genutzt - Rückantwort notwendig
Zur Vorbereitung der Umstellung auf eine personenbezogenen Jahresgebühr ist von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eine Information erforderlich, ob die Restabfallbehälter auch von eventuell vorhandenen Gewerbebetrieben mit genutzt werden.
Die Rückmeldung ist Online über den Erhebungsbogen für gemeinsam genutzte Restabfallbehälter möglich.
Gewerbebetriebe vor Ort?
Für die korrekte Berechnung der personenbezogenen Jahresgebühr ist es relevant, ob die Restabfallbehälter auch von eventuell vorhandenen Gewerbebetrieben mit genutzt werden. Daher werden mit einem Schreiben alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gebeten, die vorhandenen Gewerbebetriebe konkret zu benennen.
Der beiliegende Fragebogen, der dem Schreiben beiliegt, soll bis 28. Juni 2024 an die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg zurückgesandt werden.
Online ist die Rückmeldung über den Erhebungsbogen für gemeinsam genutzte Restabfallbehälter möglich.
Zukünftige Änderungen bitte der ASZ Heidelberg direkt melden.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind gebeten, der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstäten (ASZ) über Änderungen (beispielsweise Aus- oder Einzug eines Gewerbebetriebes, dauerhafte Änderung der Anzahl der Beschäftigten) zeitnah per E-Mail an jahresgebuehr-abfallwirtschaft@heidelberg.de zu informieren.
Die gemeldete Personenzahl auf dem Grundstück wird wichtig
Die Ermittlung der auf einem Grundstück gemeldeten Personen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bürger- und Ordnungsamt.
Zum Änderungszeitpunkt werden die melderechtlichen Daten taggenau erhoben und ausgetauscht. Dabei werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten. Zur korrekten Berechnung der Jahresgebühr ist es von zentraler Bedeutung, dass das Melderegister auf dem aktuellen Stand ist.
Eigentümerinnen, Eigentümer und Hausverwaltungen können die korrekte Personenzahl der im Objekt angemeldeten Personen überprüfen und, wenn erforderlich, An– oder Abmeldungen in den Bürgerämtern durchzuführen. Dies kann einfach über das Allgemeine Kontaktformular zu Meldeangelegenheiten erfolgen. Weitere Informationen findet man unter www.heidelberg.de > Service > Wohnen und Umziehen.
Zur Abfrage der aktuell gemeldeten Personenanzahl mit Namen, können sich die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne auch schriftlich oder per E-Mail beim Bürgeramt unter buergeramt-mitte@heidelberg.de melden. Für die Abfrage ist der Eigentumsnachweis oder eine entsprechende Berechtigung notwendig. Das kann der Grundsteuerbescheid, ein Grundbuchauszug, ein Verwaltervertrag oder ähnliches sein.
In Objekten mit Eigentumswohnungen ist die Auskunft mit eindeutiger Zuordnung zu einzelnen Wohnungen aktuell nicht möglich. Es sind nur Auskünfte über das ganze Objekt möglich.
Hintergrundinformationen
Die Gebühren für den Restabfall setzen sich aus Jahres- und Leistungsgebühr zusammen.
Die momentane Bemessungsgrundlage der Jahresgebühr ist das Restabfallvolumen. Diese Grundlage bildet jedoch nicht die tatsächlichen Leistungen ab, die die Jahresgebühr finanziert.
In den nächsten Jahren wird das Restabfallvolumen im Verhältnis zur Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Heidelbergs weiter sinken. Das führt automatisch zu Gebührenerhöhungen. Um diese Auswirkung zu verhindern ist eine Änderung des Bemessungsfaktors der Jahresgebühr notwendig.
Der Gemeinderat hat daher der Einführung einer personenabhängigen, grundstücksbezogenen Jahresgebühr zugestimmt. Die Jahresgebühr richtet sich dann nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Die Wahlmöglichkeiten bei den Serviceleistungen der Restabfallbehälter sind weiterhin gegeben. Damit bleiben auch alle Anreize um Abfälle einzusparen bestehen.
Jahresgebühr und Leistungsgebühr - Was ist darunter zu verstehen?
- Die Jahresgebühr umfasst alle abfallwirtschaftlichen Leistungen, für die keine gesonderte Gebühr erhoben wird (unter anderem Sammlung von Bio- und Papierabfällen, Sperrgut, Betrieb von fünf Recyclinghöfen, Abfallberatung). Sie berechnet sich bisher auf Grundlage der Anzahl und Größe der jeweiligen Restabfallbehälter.
- Die Leistungsgebühr errechnet sich anhand des Entsorgungsrhythmus, der Behältergröße und der gewählten Serviceart (Teil- oder Vollservice inklusive Komfortstufen).
Geplante Änderungen auf einen Blick
- Änderung der Jahresgebühr in eine personenabhängige, grundstücksbezogene Jahresgebühr.
- Bioabfallbehälter werden ganzjährig wöchentlich abgeholt ab 2025. Dadurch werden die hygienischen Verhältnisse der Bioabfallbehälter verbessert und eine höhere Bioabfallmenge erwartet.
- Bedarfsbehälter werden ab 2025 nur noch im Teilservice angeboten.
- Der Servicegrad der Behälter auf dem Grundstück richtet sich nach dem Servicegrad der Restabfallbehälter
- Pauschalgebühr für die Annahme von Schadstoffen, wenn alternativ recycelbare Produkte auf dem Markt vorhanden sind.