FAQs rund ums Heiraten
Wir haben nachfolgend für Sie die häufigsten Fragen zum Thema "Heiraten in Heidelberg" für Sie zusammengefasst:
Wie kann ich einen Trautermin reservieren?
Die Trautermine werden 12 Monate im Voraus im Onlinekalender freigeschaltet. Ab dann kann über den Traukalender ein Onlinetermin reserviert werden. Sollten Sie einen Termin in weniger als zwei Monaten wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vorab kein Trautermin reserviert werden kann. Hintergrund ist, dass hierfür eventuell ein mehrmonatiges Verfahren erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig zur Klärung, telefonisch unter der Nummer 06221 58-18500 oder über standesamt@heidelberg.de mit uns in Verbindung.
Ab wann kann ich meine Eheschließung anmelden?
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt erfolgen.
Kann ich überall in Deutschland heiraten?
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes. Nach erfolgter Anmeldung kann die Eheschließung allerdings in jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Welche Trauorte gibt es in Heidelberg?
Neben dem historischen Trauzimmer im Rathaus bietet Heidelberg auch Trauungen an besonderen Orten an – darunter der Spiegelsaal im Palais Prinz Carl oder das Heidelberger Schloss. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zu den Trauorten.
Welche Möglichkeiten haben wir bei der Namensführung in der Ehe?
Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe finden Sie auf Namensführung | Heidelberg.
Einer von uns spricht kein oder nicht ausreichend Deutsch. Brauchen wir einen Dolmetscher?
Sofern einer der Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, wird für die Anmeldung zur Eheschließung und für die Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher benötigt, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt.
Vereidigte Dolmetscher finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Findet vor der standesamtlichen Trauung ein Vorgespräch statt?
Eine gesonderte Besprechung vor dem Trautermin erfolgt nicht.
Nach der Anmeldung unserer Eheschließung hat sich etwas geändert (z.B. Umzug, geplante Namensführung). Müssen wir etwas unternehmen?
Bitte teilen Sie uns Änderungen vor dem Trautag mit.
Muss ich Trauzeugen bestimmen? Wie viele Trauzeugen dürfen benannt werden?
Nein, Trauzeugen sind keine Pflicht, können aber gerne benannt werden.
Wenn gewünscht, dürfen insgesamt bis zu zwei Trauzeugen bestimmt werden. Die Trauzeugen müssen sich am Tag der Eheschließung ausweisen.
Wie viele Personen dürfen mit ins Trauzimmer?
Im historischen Trauzimmer ist die Personenzahl auf maximal 20 Personen (inklusive Hochzeitspaar, Fotograf, Trauzeugen, etc.) begrenzt. Es stehen 12 Sitzplätze zur Verfügung. Kinder zählen zur Gesamtpersonenzahl dazu.
Dürfen Hunde mit ins Trauzimmer?
Zur Trauung können Hunde mitgebracht werden, sie müssen angeleint sein und dürfen den Ablauf der Trauung nicht stören.
Darf ich als Gast eine Überraschung für das Hochzeitspaar während der Trauung planen?
Für eine Überraschung benötigen wir das Einverständnis von mindestens einem Ehepartner.
Wie läuft eine Trauung ab?
Bitte melden Sie sich 15 Minuten vor Beginn der Trauung gemeinsam mit Ihren Trauzeugen (falls vorhanden) im Standesamt, 1. OG, Zimmer 111, an.
Die Trauung dauert etwa 15 – 20 Minuten und läuft wie folgt ab:
·Begrüßung durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin
·Ansprache/Traurede
·Ja-Wort und optionaler Ringtausch
·Verlesen und Unterschreiben der Niederschrift über die Eheschließung
· Aushändigung der Eheurkunde sowie Verabschiedung
Ist es möglich, der Trauung eine persönliche Note zu verleihen?
Aufgrund der Vielzahl an standesamtlichen Trauungen ist es uns leider nicht möglich, für jede Trauung eine persönliche Ansprache vorzubereiten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuellen Wünsche unberücksichtigt bleiben müssen. Gerne können Sie eigene Musik einspielen oder persönliche Worte selbst einbringen.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zum gegebenen Zeitpunkt nochmals mit uns in Verbindung.
Dürfen während der Trauung Bilder oder Videos aufgenommen werden?
Für private Zwecke ist das Fotografieren und Filmen in unseren Trauräumen erlaubt. Bitte stimmen Sie sich aber hierzu nochmal mit dem Standesbeamten am Trautag ab, der die Trauung durchführt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Veröffentlichungen (etwa im Internet oder in sozialen Medien) von Bild- oder Tonaufnahmen, auf denen der Standesbeamte oder andere Mitarbeitende der Stadt Heidelberg erkennbar bzw. hörbar sind, nicht erlaubt sind.
Ist das Streuen von Konfetti, Blumen oder Ähnlichem erlaubt?
Wir bitten um Verständnis, dass aus Sicherheits- und Reinigungsgründen im und vor dem Rathaus auf das Streuen von Reis, Konfetti, Blumen oder Ähnlichem verzichtet werden muss.
Das Rathaus wird von einer Brandmeldeanlage brandschutztechnisch überwacht.
Offenes Feuer ist im Rathaus nicht zulässig. Hierzu gehört auch das Aufstellen von Kerzen und das Abbrennen von sogenannten „Wunderkerzen“.
Heliumluftballons steigen in den Luftraum auf und betreffen somit den Luftverkehr. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums.
Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die umliegenden Anwohner der Altstadt und verzichten Sie auf Hupkonzerte.
Wo kann ich parken?
Bitte planen Sie und Ihre Gäste für Ihre Anreise ausreichend Zeit ein – insbesondere in den Sommermonaten kann es aufgrund erhöhter Besucherzahlen zu einer angespannten Parksituation rund um das Standesamt kommen. Wir empfehlen daher, frühzeitig anzureisen und gegebenenfalls auf umliegende Parkmöglichkeiten auszuweichen, um stressfrei und pünktlich zur Trauung erscheinen zu können. Weitere Informationen zum Parken finden Sie unter Parken in Heidelberg
Wie steht es um die Barrierefreiheit im Rathaus?
Das Heidelberger Rathaus sowie das Trauzimmer sind barrierefrei zugänglich. Ein Aufzug steht zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte entnehmen Sie die Gebühren der geltenden Gebührenverordnung, siehe hierzu Gebühren | Heidelberg. Die Rechnung erhalten Sie im Nachgang postalisch zugeschickt.
Fallen für Trauungen am Freitagnachmittag oder Samstag zusätzliche Gebühren an?
Für Termine außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten (Termine freitags ab 13 Uhr sowie samstags) berechnen wir eine zusätzliche Sondergebühr in Höhe von 110,00 Euro.
Der reservierte Trautermin kann nicht stattfinden. Wie geben wir dem Standesamt Bescheid?
Eine Terminabsage oder Terminverschiebung muss schriftlich erfolgen. Bitte teilen Sie uns dies zeitnah per Post oder E-Mail (Standesamt@heidelberg.de) mit.
Kann ich im Nachhinein noch eine Eheurkunde bekommen?
Ja, Personenstandsurkunden können auch im Nachgang beantragt werden, siehe hierzu Urkunden | Heidelberg.
Erhalte ich meine Originalunterlagen wieder zurück?
Wir händigen die bei uns eingereichten originalen Personenstandsurkunden am Tag der Eheschließung wieder an Sie aus.
