Planfeststellungsverfahren Süddeutsche Erdgasleitung

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart

Erörterungstermin

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder sich geäußert haben, am 
Dienstag, den 09.04.2024 um 10.00 Uhrin der Aegidius-Halle, Pestalozzistr. 7, 69181 Leimen-St. Ilgen 
erörtern. Der Termin wird gegebenenfalls am folgenden Werktag, Mittwoch, den 10.04.2024 um 10.00 Uhr fortgesetzt.
 
Der Einlass erfolgt jeweils ab 9.30 Uhr.

Unverbindliche Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Organisatorische Hinweise und Fragen 
  3. Erläuterung des Vorhabens 
  4. Bedarf, Alternativen 
  5. Natur- und Artenschutz 
  6. Bodenschutz 
  7. Immissionsschutz 
  8. Sonstige Umweltbelange 
  9. Landwirtschaft 
  10. Verkehrliche Belange 
  11. Sonstige öffentliche Belange 
  12. Belange von Leitungsträgern und Versorgungsunternehmen 
  13. Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter 
  14. Sonstiges

Hinweise:

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann anderen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
  2. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben.
  3. Die einzelnen Einwender werden von diesem Termin nicht gesondert benachrichtigt. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären, wird die persönliche Benachrichtigung der Einwender durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt (§ 73 Abs. 6 Satz 4 und 5 (L)VwVfG).
  4. Wir bitten um Voranmeldung bei einer geplanten Teilnahme unter Angabe des vollständigen Namens und von Kontaktdaten bis zum 28.03.2024. Es bestehen folgende Anmeldungsmöglichkeiten:  postalisch an: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder
    per E-Mail an: martina.ott@rpk.bwl.de
  5. Privatpersonen, die in dem Verfahren Einwendungen erhoben haben, können die schriftliche Erwiderung des Vorhabenträgers postalisch oder per E-Mail (siehe die Kontaktangaben unter 4.) anfordern.
  6. Nach gegenwärtiger Einschätzung erscheint es nicht wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt des Erörterungstermins Schutz-/Hygienemaßnahmen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erforderlich sind.  Sollten sich für den Termin maßgebliche Schutz-/Hygienemaßnahmen ändern bzw. solche erforderlich werden, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig (ca. eine Woche vor dem Termin) auf der unten genannten Internetseite entsprechende Informationen einstellen. Gegebenenfalls geltende Vorgaben für Schutz-/Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
  7. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, werden die erhobenen Einwendungen im weiteren Verfahren behandelt.
  8. Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden (z. B. Fahrtkosten, Kosten eines Bevollmächtigten).
  9. Entschädigungsansprüche, soweit über diese nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern – soweit erforderlich – in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe „www.rp-karlsruhe.de“ unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ abrufbar.
Regierungspräsidium Karlsruhe
– Planfeststellungsbehörde –

Das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Süddeutschen Erdgasleitung wurde gestartet.
Es wird beim Regierungspräsidium Karlsruhe geführt und auch dort über die Genehmigung der Planung entschieden.

Der nächste Schritt im formellen Genehmigungsverfahren ist die Offenlage der Planunterlagen vom 25.09.2023 bis zum 24.10.2023.
Details hierzu sind der Öffentlichen Bekanntmachung (321 KB) zu entnehmen.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen innerhalb der in Bekanntmachung genannten Frist vorgebracht werden müssen.
Ansonsten werden diese Äußerungen und Einwände für das weitere Verfahren ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Stellungnahmen, die zu einem früheren Zeitpunkt (Vorverfahren) bereits zur Planung geäußert wurden, unter Umständen aber nicht in die Planung eingeflossen sind.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt die Unterlagen unter folgendem Link ab dem 25.09.2023 zur Verfügung:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/planfeststellungsverfahren/
 
Am Montag, den 16.10.2023 bietet die Vorhabenträgerin, terranets bw GmbH, einen „Infomarkt“ zu den aktuellen Planungen an.
Zwischen 18 Uhr und 20 Uhr können sich Interessierte bei einem Rundgang an verschiedenen Themenstationen über den Rechteerwerb, bauvorbereitende Maßnahmen, den Leitungsbau sowie Maßnahmen zum Schutz von Boden und Natur informieren. Expertinnen und Experten stehen für Fragen und Austausch zur Verfügung.
Der Infomarkt findet im Bürgerhaus HeidelBERG im Stadtteil Emmertsgrund, Forum 1, 69126 Heidelberg statt.
 
Anmeldung zur Veranstaltung unter www.terranets-sel.de/infomarkt

Weitere Informationen

www.terranets-sel.de

Weitere Informationen zur Süddeutschen Erdgasleitung auf heidelberg.de