Förderbaustein
Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" auch die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Mit der Änderung des Förderprogramms zum 1. September 2022 kommt nun auch die Förderung von Balkonmodulen dazu sowie die Sanierung von Asbestdächern bzw. die Instandsetzung der Dachstatik bei Nichtwohngebäuden, bei denen im Anschluss eine Photovoltaikanlage installiert wird.
Wichtig: Für alle Anträge in diesem Förderbaustein gilt: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.
Hinweis zum Denkmalschutz
Balkonmodule, die an einem straßenseitigen Balkon (Einzeldenkmal und/oder Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage) angebracht werden sollen, führen in aller Regel zu einer sehr erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, die nicht genehmigt werden kann.
Bei weiteren Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.
Maßnahmen & Förderhöhe
Alle Details zu den geförderten Maßnahmen und Förderhöhen sind auch in den Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" beschrieben.
Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude
Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude. Nicht gefördert werden Batteriespeicher. Wallboxen sind ggf. im Rahmen unseres Förderprogramms "Umweltfreundlich mobil" förderfähig.
Balkonmodule
Gefördert werden steckerfertige Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie (sogenannte Balkonmodule). Dabei darf die Wechselrichterleistung 600 Watt nicht überschreiten und pro Verrechnungszähler nur diese maximale Wechselrichterleistung installiert werden.
Die Förderhöhe beträgt 50% der förderfähigen Kosten, wobei diese auf 1.500 Euro begrenzt sind. Für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber*innen werden die vollen förderfähigen Kosten (maximal 1.500 Euro) abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro übernommen.
Asbest- und/oder Dachstatik Sanierung
Diese Maßnahme ist nur in Kombination mit einer anschließenden Installation einer Photovoltaikanlage förderfähig. Gefördert werden Nichtwohngebäude, welche nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen und damit auch nicht durch unseren Förderbaustein „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“ förderfähig wären.
Zusätzlich zur Förderung für die Photovoltaikanlage, die im Nachgang installiert wird, wird die Sanierungsmaßnahme zur Asbest-Beseitigung und/oder für die Dachstatik-Ertüchtigung mit einem Fördersatz von 50 Euro/m² sanierte Dachfläche bezuschusst. Der Zuschuss ist auf maximal 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.