Förderbaustein
Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" auch die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Mit der Änderung des Förderprogramms zum 1. September 2022 kommt nun auch die Förderung von Balkonmodulen dazu sowie die Sanierung von Asbestdächern bzw. die Instandsetzung der Dachstatik bei Nichtwohngebäuden, bei denen im Anschluss eine Photovoltaikanlage installiert wird.
Wichtig: Für alle Anträge in diesem Förderbaustein gilt: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.
Hinweis zum Denkmalschutz
Balkonmodule, die an einem straßenseitigen Balkon (Einzeldenkmal und/oder Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage) angebracht werden sollen, führen in aller Regel zu einer sehr erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, die nicht genehmigt werden kann.
Bei weiteren Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.