Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß (Foto: Fotostudio Schwetasch)
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behinderten
beauftragte
Beschreibung der Zugänglichkeit des Büros

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Jahresbericht 2020

"Wenn Vielfalt das Ziel ist, ist Teilhabe der Weg dahin.“ Dr. Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Grundlagen

Die Stelle der Kommunalen Behindertenbeauftragten (KBB) wurde innerhalb der Stadtverwaltung Heidelberg zum 1. Januar 2016 besetzt. Die Soziologin Christina Reiß ist in dieser Funktion als Stabsstelle beim Oberbürgermeister angesiedelt.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner (3.v.r.) präsentiert mit der Firma TLS (links), Czeslaus Mandalka vom bmb (Mitte) und der Verwaltung das Rollstuhltaxi
Anfang Januar 2020 nahm das Rollstuhltaxi seinen Betrieb in Heidelberg auf (Foto: Rothe)

Die Bestellung von ehren- oder hauptamtlichen Behindertenbeauftragten ist nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) für Stadt- und Landkreise gesetzlich verpflichtend. In Heidelberg wurde eine bewusste Entscheidung für eine hauptamtliche Ausgestaltung der Stelle getroffen. Die organisatorische Zuordnung erfolgt direkt beim Oberbürgermeister, um deutlich zu machen, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt. Die kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden.

Die Aufgaben der KBB ergeben sich aus § 15 L-BGG:
(1) In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. In den übrigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden.
(2) Das Land fördert die Bestellung von hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen.
(3) Die Beauftragten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 beraten die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeiten mit der Verwaltung zusammen. Zudem sind sie Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann. Die Beauftragten der Landkreise nehmen neben ihren eigenen Aufgaben die Koordination der Beauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden wahr.
(4) Die Beauftragten im Sinne von Absatz 1 sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen. Über die jeweilige Stellungnahme informiert die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Gemeinderat sowie die Landrätin oder der Landrat den Kreistag.
(5) Öffentliche Stellen im Sinne von § 2 sollen die Beauftragten im Sinne von Absatz 1 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.
(6) Unbeschadet der Regelung in Absatz 1 können Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gebildet werden.

Die Aufgaben und Tätigkeiten werden in folgende Themenbereiche unterteilt:

  • Umsetzung des L-BGG innerhalb der Stadtverwaltung
  • Beratung der Verwaltung und des Gemeinderats bei Vorhaben, die die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betreffen
  • Vernetzung und Steuerung des Inklusionsprozesses in der Stadt
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Ombudstätigkeit

Das Büro der KBB liegt im Gebäude Bergheimer Straße 69 im Erdgeschoss rechts. Die KBB ist zwar räumlich und organisatorisch dem Amt für Chancengleichheit zugeordnet, aber als Stabsstelle direkt dem Oberbürgermeister unterstellt. 

Vier Frauen stehen am Informationsstand
Birgit Schulze (r.) am Informationsstand der KBB beim Bürgerfest (Foto: Stadt Heidelberg)

Birgit Schulze unterstützt die KBB insbesondere bei administrativen Aufgaben.

Zwei Studierende absolvierten ihr Pflichtpraktikum bei der KBB: Jeannine Kubalski, die das Praktikum leider während des ersten Corona-Lockdowns abbrach, und Anne-Laure Fontaine.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht orientiert sich in der Struktur an den Zielen und Maßnahmen, wie sie von der KBB für den Doppelhaushalt 2019 / 2020 erstellt wurden.