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Kriegsopferfürsorge

Beschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden, §§ 25-27j BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV).

"Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung."

Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungshilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

Hausanschrift

Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Frau Kobs

Sachgebietsleiterin 50.20 (A-K)

 

Raum 3.02
Frau Schaefer

stv. Sachgebietsleiterin

Buchstabenrate: A - Alie 

Raum 3.16
Herr Büssecker

Buchstabenrate: Alif - Beu

Raum 3.03
Frau Zimmermann, C.

Buchstabenrate: Bev - Cha 

Raum 3.16
Frau Lehrke

Buchstabenrate: Che - El

Raum 3.01
Herr Schweikert

Buchstabenrate: Em - Gol 

Raum 3.19
Frau Stephan

Buchstabenrate: Gom - Hil 

Raum 3.19
Frau Kraft

Buchstabenrate: Him - Jan (Has-Hasr)

Raum 3.03
Frau Mukhamedova

Buchstabenrate:  Kod - Kzz 

Raum 3.01
Herr Fröhlich

Sachgebietsleiter 50.21 (Buchstabenrate L - Z, BuT)

Raum 3.06
Frau Agbulut

Buchstabenrate:  L - Mek 

                        

Raum 3.09
Frau Kern

stv. Sachgebietsleiterin

Buchstabenrate: Rah - Ro

                         

Raum 3.09
Frau Baumbusch

Buchstabenrate: Rp - Sel

Raum 3.08
Herr Schäfer

Buchstabenrate: Sem - Te

                         

Raum 3.08
Frau Wolf

Buchstabenrate: Tf - Web

Raum 3.07
Frau Gross

Buchstabenrate: Wec - Z

Raum 3.07

Sonstiges

Aufgrund der Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts werden die Kriegsopferfürsorgeleistungen ab 01.01.2024 nach dem neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) gewährt. Dadurch ändert sich auch die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung. Zuständige Behörde für Leistungen nach dem SGB XIV ist ab 01.01.2024 das Versorgungsamt.

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren