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Kriegsopferfürsorge

Beschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden, §§ 25-27j BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV).

"Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung."

Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungshilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

Hausanschrift

Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Frau Kobs
Raum 3.02
Frau Schaefer
Raum 3.16
Herr Büssecker
Raum 3.03
Frau Zimmermann, C.
Raum 3.16
Frau Lehrke
Raum 3.01
Herr Schweikert
Raum 3.19
Frau Stephan
Raum 3.19
Herr Fröhlich
Raum 3.06
Frau Agbulut
Raum 3.09
Frau Kern
Raum 3.09
Frau Baumbusch
Raum 3.08
Frau Wolf
Raum 3.07
Frau Gross
Raum 3.07
Frau Hildebrandt
Raum 3.18

Sonstiges

Aufgrund der Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts werden die Kriegsopferfürsorgeleistungen ab 01.01.2024 nach dem neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) gewährt. Dadurch ändert sich auch die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung. Zuständige Behörde für Leistungen nach dem SGB XIV ist ab 01.01.2024 das Versorgungsamt.

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren
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