
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Zuständigkeit
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Heidelberg. Dies ist regelmäßig der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind. Wenn Sie außerhalb der Stadtgrenzen im Rhein-Neckar-Kreis wohnen, ist das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises für Ihren Einbürgerungsantrag zuständig.
Kosten
Die Einbürgerungsgebühr beträgt je Erwachsenem Euro 255,00 und für miteinzubürgernde minderjährige Kinder Euro 51,00. Die Gebühr ist mit der Antragstellung fällig.
Aktuelles
Bitte beachten: Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat auch die Einbürgerungsbehörde ihre Abläufe an die momentanen Einschränkungen angepasst. Wir versuchen, Sie auf unseren Seiten über die entsprechenden Änderungen zu informieren, können aber nicht tagesaktuell die jeweiligen Entwicklungen abbilden. Wir verweisen deshalb auf die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Heidelberg hinsichtlich der Verwaltungsgebäude und auch auf die Regelungen entsprechend der Allgemeinverfügungen des Landes Baden-Württemberg.