Häufige Fragen & Antworten
zum Bürgerentscheid zur Windkraft am Lammerskopf
(zuletzt aktualisiert am 8. April 2026)
(zuletzt aktualisiert am 8. April 2026)
Beim Bürgerentscheid soll die Frage geklärt werden, ob die Stadt Heidelberg das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen entwickeln soll.
Es geht also um das Ob. Mit einem Ja wäre nicht automatisch bereits der Bau von Windkraftanlagen beschlossen. Vielmehr würde die Stadt Heidelberg den Auftrag erhalten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen weiterzuverfolgen. Über konkrete Fragen der Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung würde erst in weiteren Verfahren entschieden.
Nach der bisherigen Projektplanung geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Anlagen. Hinzu kommt eine weitere mögliche Anlage auf Gemarkung der Stadt Neckargemünd.
Die Planungen stehen nach der Regionalplanung an einem neuen Punkt: Der Lammerskopf wurde nicht als Vorranggebiet in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen. Zugleich hält die Stadtverwaltung den Lammerskopf weiterhin für einen gut geeigneten Standort für Windenergie.
Mit dem vorgeschlagenen Bürgerentscheid soll deshalb die Grundsatzfrage, wie mit den Flächen auf Heidelberger Gemarkung weiter umgegangen werden soll, direkt durch die Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. Dabei geht es um eine wichtige Richtungsentscheidung für die weitere Entwicklung des Standorts. Zugleich greift die Stadtverwaltung damit auf, dass das Thema in der Stadtgesellschaft intensiv diskutiert wird. Über den weiteren Umgang mit der Fläche soll deshalb die Bürgerschaft selbst entscheiden können.
Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Bürgerinnen und Bürger über folgende Frage abstimmen zu lassen: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“
Ein Bürgerentscheid nach § 21 Absatz 1 Gemeindeordnung kann in Baden-Württemberg durch Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt werden. Dafür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Zunächst berät der Haupt- und Finanzausschuss am 25. März 2026 über den Vorschlag der Verwaltung. Anschließend entscheidet der Gemeinderat am 16. April 2026, ob, wann und über welche Frage die Bürgerinnen und Bürgern in einem Bürgerentscheid abstimmen sollen.
Der Gemeinderat beschließt, ob es zu einem Bürgerentscheid kommen soll. Außerdem legt er die Fragestellung fest, über die abgestimmt wird.
Damit entscheidet der Gemeinderat nicht bereits über den Bau von Windkraftanlagen, sondern darüber, ob die Grundsatzfrage zum weiteren Umgang mit der Fläche Lammerskopf auf Heidelberger Gemarkung den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der konkrete Termin wird erst festgelegt, wenn der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschließt. Nach der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Kommunalwahlrecht wird der Bürgerentscheid nach den für Bürgermeisterwahlen anwendbaren Regelungen durchgeführt; der Abstimmungstag muss daher ein Sonntag sein. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Bürgerentscheid am 12. Juli 2026 durchzuführen. Darüber entscheidet der Gemeinderat am 16. April.
Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg, die die Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung und dem Kommunalwahlrecht erfüllen. Dazu gehören in Heidelberg wohnende Deutsche sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch abstimmungsberechtigt sein, wer nach einem Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder nach Heidelberg zurückkehrt und hier seine Hauptwohnung begründet.
Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen in dieselbe Richtung ausfällt (Ja oder Nein) und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten beträgt. (Quorum)
Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, gilt der Bürgerentscheid als nicht entschieden. Dann entscheidet der Gemeinderat.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Stimmt die Mehrheit mit Ja und wird das Quorum erreicht, ist die Stadt an dieses Ergebnis gebunden und muss die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte weiterverfolgen. Stimmt die Mehrheit mit Nein und das Quorum wird erreicht, darf der Gemeinderat keine planungsrechtlichen Schritte einleiten.
Nach § 21 Absatz 5 Gemeindeordnung müssen den Bürgerinnen und Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information dargelegt werden. Diese Information muss spätestens bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid vorliegen.
Die Stadt Heidelberg möchte das Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg einbinden, um Informationen verständlich aufzubereiten und unterschiedliche Argumente nachvollziehbar darzustellen.
Das Forum arbeitet allparteilich und schafft den Rahmen für eine sachliche, faire und ergebnisoffene Debatte. Es begleitet Kommunen bei Energieprojekten mit Information, Moderation und Dialogformaten. In der Region hat es unter anderem Prozesse in Schriesheim und Dossenheim begleitet.
Nein. Dass die Fläche am Lammerskopf nicht im Teilregionalplan Windenergie des VRRN enthalten ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie für Windenergie ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber sieht neben der Regionalplanung auch planungsrechtliche Möglichkeiten auf kommunaler Ebene vor.
Genau deshalb soll nun geklärt werden, ob die Stadt Heidelberg den die Fläche auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windenergieanlagen entwickeln will.
Der Standort Lammerskopf betrifft nicht nur Heidelberger Flächen. Nach den bisherigen Planungen geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Windenergieanlagen. Hinzu kommt eine weitere mögliche Anlage auf einem Grundstück der Stadt Neckargemünd.
Auch Neckargemünd will dazu die Bürgerschaft entscheiden lassen. Dort soll am 12. Juli 2026 ein Bürgerentscheid stattfinden. Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat dies am 24. März 2026 einstimmig beschlossen. Neckargemünd hat zugleich klargestellt, dass das eigene Grundstück nur dann für eine zusätzliche Anlage eingebracht werden soll, wenn der Heidelberger Windpark kommt.
Für den Standort liegen fachliche Untersuchungen vor, darunter naturschutzfachliche Prüfungen und Windmessungen. Eine wichtige fachliche Grundlage ist zunächst der Windatlas Baden-Württemberg. Er weist den Lammerskopf als gut geeigneten Standort für Windenergie aus. Diese Einschätzung wurde durch konkrete Windmessungen weiter untermauert: In 175 Metern Höhe wurde eine auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete mittlere Windgeschwindigkeit von 6,4 Meter pro Sekunde ermittelt. Damit zählt der Lammerskopf zählt zu den besten Windkraftstandorten in der Region. Der zu erwartende Stromertrag wäre nach Berechnungen rund 72 Prozent höher als an einem Vergleichsstandort in der Ebene.
Hinzu kommt das naturschutzfachliche Gutachten. Es kommt zu dem Ergebnis, dass es am Lammerskopf geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen gibt, ohne die Schutzziele der betroffenen Schutzgebiete zu beeinträchtigen. Hintergrund ist, dass sich auf der Fläche Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet und einem Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet ergeben. Nach den vorliegenden Untersuchungen sind dort aber Teilflächen identifiziert worden, auf denen Windkraft grundsätzlich möglich wäre.
Zusammen mit den Ergebnissen der Windmessungen ist das aus Sicht der Stadt eine wichtige Grundlage, warum der Lammerskopf weiterhin zu den besten Potenzialflächen für Windkraft auf Heidelberger Gemarkung zählt.
Auf der Fläche gibt es Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet und einem Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiet. Deshalb wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein naturschutzfachliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf geeigneten Teilflächen möglich wäre, ohne die Schutzziele der betroffenen Naturräume zu beeinträchtigen.
Dabei ist zur berücksichtigen, dass sich diese Einschätzung nicht pauschal auf alle Aspekte des Vorhabens bezieht. Insbesondere für die Zuwegungen liegt noch keine entsprechende Bestätigung des Regierungspräsidiums vor. Unabhängig davon bleiben naturschutzfachliche Fragen im weiteren Verfahren zu prüfen.
Eigentümerin der Flächen am Lammerskopf ist das Land Baden-Württemberg. Für die Ausschreibung und Vergabe im Staatswald ist Forst BW zuständig.
Windenergie ist für Heidelberg nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch der Versorgungssicherheit. Für die Metropolregion Rhein-Neckar wird in den kommenden Jahren ein steigernder Energiebedarf erwartet. Zugleich kann regionale Energieerzeugung helfen, Abhängigkeiten zu verringern und die Region krisenfester zu machen.
Zugleich ist Windenergie ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz, da sie erneuerbaren Strom erzeugt und zum Erreichen der Klimaziele beiträgt. Sie ergänzt die Photovoltaik sinnvoll, weil beide Technologien ihre Stärken zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr entfalten. Während Photovoltaik vor allem in den sonnenreichen Monaten viel Strom liefert, ist der Beitrag der Windenergie insbesondere in den Wintermonaten hoch.