Förderprogramm für Lebenslaufwohnungen hilft Barrieren in Wohnungen abzubauen

Sabine und Kirsten Haferkorn aus Kirchheim haben Bad mit städtischer Förderung barrierefrei umgebaut

Wohnen ohne Barrieren – das ist besonders wichtig für alle, die nicht in vollem Maße mobil sein können. Sei es im Alter oder mit einem Handicap, das von Geburt an, durch Krankheit oder einen Unfall besteht. Mit dem Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ fördert die Stadt Heidelberg seit dem Jahr 2006 den Neubau und Umbau von lebenslang nutzbaren Wohnungen. Ziel des Programms ist, die Anzahl dieser Wohnungen zu erhöhen und Barrieren weiter zu reduzieren.

„Das Leben ist ein ständiges Auf und Ab. Wer aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls einen Rollstuhl nutzt, möchte nicht sein Zuhause verlieren. Die Stadt Heidelberg bezuschusst daher den Umbau zur barrierefreien Lebenslaufwohnung – und mehr noch: Wir informieren, beraten und vermitteln Ansprechpartner. Kurz: Wir lassen Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lebenssituation nicht allein“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

„Wir haben 2020 unser Bad barrierefrei umbauen lassen – mit Fördermitteln der Stadt Heidelberg. Von Anfang an haben wir uns in der städtischen Fachstelle beraten lassen. Wir haben dort auch Angebote und Baupläne der verschiedenen Handwerker prüfen lassen. Die Expertise der Mitarbeiterinnen aus der Beratungsstelle hat uns dabei sehr geholfen“, sagt Sabine Haferkorn, die mit ihrer Frau Kirsten in einer Wohnung in Heidelberg-Kirchheim lebt.

Jährlich fördert die Stadt Heidelberg den Neu- und Umbau barrierefreier Wohnungen mit durchschnittlich 300.000 Euro, die Fördersumme pro Antrag beträgt im Schnitt 17.000 Euro. Zuschüsse gibt es bis maximal 50.000 Euro. Damit ist die Stadt Heidelberg eine der wenigen Städte in Baden-Württemberg, die eine eigene kommunale Förderung für barrierefreies Wohnen anbietet.

Vier Personen sitzen auf Bänken im Garten
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (links) und Erster Bürgermeister und Baudezernent Jürgen Odszuck gemeinsam mit Sabine und Kirsten Haferkorn (von links) aus Kirchheim, die ihr Bad mit städtischer Förderung barrierefrei umgestaltet haben. (Foto: Philipp Rothe)

Für welche Maßnahmen gibt es Zuschüsse?

Zuschüsse können für den Umbau in der eigenen, in der gemieteten oder vermieteten Wohnung gezahlt werden, beispielsweise für Badumbau, Türverbreiterungen oder Handläufe. Ebenso für die barrierefreie Zugänglichkeit von bestehenden Gebäuden (Einbau von Treppenliften, Rampen oder Fahrstühlen), außerdem für den Neubau von barrierefreien Wohnungen.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Einen Antrag auf einen barrierefreien Umbau können Eigentümer, Mietende und Vermietende stellen. Wer im Eigentum oder zur Miete wohnt und umbauen möchte, muss schwerbehindert oder über 60 Jahre alt sein, um eine Förderung zu erhalten. In diesem Fall ist die Förderung auch an das Jahresbruttoeinkommen gekoppelt. Für einen Zuschuss muss dieses unter einer bestimmten Grenze liegen: 52.800 Euro für Zwei-Personen-Haushalt und 33.600 Euro für Ein-Personen-Haushalt in Rente, 96.720 Euro für Familie mit zwei Kindern (beide Eltern berufstätig. Für Vermietende greifen diese Voraussetzungen nicht. Ziel ist, so möglichst viele Mietwohnungen barrierefrei auszustatten. Im Bereich Neubau zählen Bauherren und Investoren zu den Antragsstellenden. Für den Neubau gibt die Landesbauordnung vor, dass bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens ein Geschoss mit barrierefreien Wohnungen ausgestattet sein muss. Für zusätzliche barrierefreie Wohnungen kann eine Förderung beantragt werden.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsver­gabe und Beginn der geplanten Baumaßnahme gestellt werden. Zum Gespräch mit der Fachstelle bringen Interessenten unter anderem Fotos der aktuellen Wohnsituation und mindestens ein Angebot einer Fachfirma mit.

An wen wende ich mich?

Die Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen der Stadt Heidelberg (Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, Heidelberg) ist Ansprechpartnerin für alle, die sich für den Umbau oder Neubau einer barrierefreien Wohnung interessieren. Interessenten vereinbaren im Vorfeld per Telefon 06221 58-25300 oder E-Mail an barrierefreiheit@heidelberg.de einen kostenfreien Beratungstermin. Das Gespräch ist eine Voraussetzung für das Stellen eines Förderantrags.

Das barrierefreie Badezimmer mit den beiden Bewohnerinnen
Sabine und Kirsten Haferkorn (von links) freuen sich, dass sie ihr Bad mit städtischer Förderung barrierefrei umbauen konnten. (Foto: Philipp Rothe)

Ist die städtische Förderung kombinierbar?

Ja. Die Förderung der Stadt Heidelberg kann auch ergänzend zu anderen Leistungen und Förderungen, zum Beispiel der Pflegeversicherung oder KfW erfolgen. Zuschüsse von anderer Seite werden dabei berücksichtigt.

Welche Anträge reichen Heidelbergerinnen und Heidelberger ein?

Zwei Drittel der Bewilligungen betreffen Anträge für Wohnungsumbauten, beispielsweise im Badezimmer, den Einbau eines Treppenlifts oder Fahrstuhls in der Wohnung. Entsprechen die Maßnahmen den Kriterien der Barrierefreiheit, kann die Förderung bei 50 Prozent der Kosten - bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit - ausfallen. Beim Badumbau beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro. An zweiter Stelle folgen bauliche Maßnahmen, die ein Gebäude zugänglicher machen, etwa ein Aufzug oder eine Rampe hin zur Haustür. Förderung: 50 Prozent der Kosten - bis maximal 50.000 Euro. Wer neu baut oder ein Geschoss saniert, kann 2.500 Euro pro Wohneinheit oder bis zu 50.000 Euro pro Gebäude/Gebäudekomplex erhalten.

Welche städtischen Förderprogramme gibt es noch im Bereich Barrierefreiheit?

Alle Menschen, die sich in der Stadt Heidelberg aufhalten, ob groß oder klein, alt oder jung, mit oder ohne Behinderung, sollen gleichermaßen am öffentlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Mit dem Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“ wird die Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden bezuschusst. Dazu gehören Ladengeschäfte, Arzt- und sonstige Praxen, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungsstätten.

Wie gestaltet sich die Lage in Heidelberg?

Knapp 30 Prozent aller erteilten Baugenehmigungen Heidelbergs seit 2018 beziehen sich auf barrierefreie Wohnungen (rund 460 Genehmigungen für barrierefreie Wohnungen von insgesamt rund 1.650 erteilten Baugenehmigungen (Stand: August 2022). Der Stadtteil mit den meisten barrierefreien Wohnungen im Neubau ist die Passivhaussiedlung Bahnstadt.

Das kommunale Wohnungsunternehmen GGH sorgt maßgeblich für mehr barrierefreie Wohnungen in Heidelberg. Im Neubau erschließt die GGH alle Wohnungen barrierefrei. Allein im 2020 fertiggestellten Höllenstein-Quartier wurden zudem von den 335 Wohnungen 212 im Inneren schwellenfrei, 85 barrierefrei und davon wiederum zwölf zusätzlich rollstuhlgerecht erschlossen.

Weitere Informationen unter: www.heidelberg.de/bauen-barrierefrei

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