Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgemappe der Stadt Heidelberg bietet Vordrucke und Begleitinfos

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann man in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer alle Entscheidungen in finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln soll, falls man dazu irgendwann nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgemappe der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hilft dabei.

Wer infolge eines Unfalls, eines Schlaganfalls, einer anderen schweren Erkrankung oder aus Altersgründen seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bekommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Wer das nicht möchte, kann durch rechtzeitige Vorsorge einer Vertrauensperson seiner Wahl eine umfängliche Vorsorgevollmacht erteilt. Eine Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn es nahe Familienangehörige (zum Beispiel Ehepartner, Geschwister, erwachsene Kinder) gibt. Diese sind nicht automatisch die rechtlichen Vertreter, sondern müssen, wenn keine Vollmacht vorliegt, ebenfalls erst vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, die vorsorgen möchten, hält die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg die Mappe „Ihre Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ bereit. Hierin finden sich umfangreiche Informationen zum Thema Vorsorge sowie Vordrucke zum Ankreuzen. Erhältlich ist die Vorsorgemappe für zwei Euro bei allen Bürgerämtern der Stadt oder bei der Betreuungsbehörde, Bergheimer Straße 155.
Die Informationen und alle Formulare sind auch auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/betreuungsbehoerde zum Herunterladen hinterlegt.

Bei der Betreuungsbehörde kann man auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen lassen, um die Akzeptanz der Vollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung noch zu erhöhen. Die Gebühren dafür betragen zehn Euro. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich. Kontakt: Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg, Bergheimer Straße 155, Telefon 58-38920.

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