Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61
Mo-Do 8:00-15:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an:

Energieberatungs-Hotline
E-Mail
(Montags - Donnerstags)

Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

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Förderprogramm

Rationelle Energieverwendung

Seit 1993 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ Maßnahmen zur Energieeinsparung. Das Programm wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben, erweitert und evaluiert. Mit dem Förderprogramm setzt die Stadt Anreize für Klimaschutzmaßnahmen – dazu haben in Vergangenheit die Sanierung von Gebäuden und der Neubau von Passivhäusern gehört. Seit 2021 werden über das Förderprogramm auch Photovoltaikanlagen am Gebäude gefördert.

Förderung ab 1. Juli 2026 wieder möglich

Mit der Freigabe des Nachtragshaushalts 2026 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wurden zusätzliche Mittel für die Förderprogramme "Rationelle Energieverwendung" und "Starkregen- und Hochwasserschutz" bewilligt. Die Förderprogramm werden ab dem 01. Juli 2026 für neue Anträge freigeschaltet. Die Antragstellung wird ab diesem Tag auf den Seiten der Förderprogramme möglich sein.

Kontakt & Antragstellung

Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes (Antragstellung oder Bearbeitungsstand des Antrags) sowie die Mitarbeiter/innen des Bereichs Energie und Klimaschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie (technischen Prüfung und den technischen Richtlinien).

Antragstellung ab 1. Juli 2026: Neue Förderanträge können ab dem 1. Juli auf dieser Seite gestellt werden. Die Links zu den digitalen Antragsformularen werden ab diesen Zeitpunkt hier verfügbar sein.

Verwendungsnachweise für Förderanträge aus den Jahren 2024 und früher können Sie weiterhin digital über unser Online-Formular "Verwendungsnachweis (Anträge 2024 und früher)" einreichen, in Papierform senden Sie diese bitte per Post an die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes. Die Postadresse ist auf dem jeweiligen Formular hinterlegt.

Eine Person ruft die Website der Stadt Heidelberg auf einem Tablet auf.

Richtlinien

Die gesamten Richtlinien und Allgemeine Nebenbestimmung des Förderprogramms mit den wichtigsten Informationen zur Antragstellung.

Photovoltaikanlage.

Maßnahmen

Das Förderprogramm legt derzeit seinen Fokus auf Photovoltaikanlagen. Fragen und Antworten zu den geförderten Maßnahmen finden Sie hier.

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