Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Fassadenflächen
Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude, die nicht in den Anwendungsbereich der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg fallen oder über die Mindestanforderungen der PV-Pflicht hinaus gehen. Für die Ermittllung der Mindestanforderungen wird dabei der Pauschalnachweis von 0,06 Kilowatt-Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche verwendet.
Hinweis zum Denkmalschutz: Bei Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.
Unterlagen zum Antrag
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
Angebot einer Fachfirma ODER detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros Das Angebot enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
Aktuelle Fotos des Installationsorts ODER eine Planungsskizze, von der erkenntlich wird, wo wie viele Module installiert werden
Optional:
Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
Schlussrechnung der beauftragten Fachfirma Die Rechnung enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
Fotos der installierten Anlage, auf der die Module und der Wechselrichter erkennbar sind
Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Mieterstrommodell oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Kombination mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage umsetzen, wird eine Förderung der investiven Maßnahmen (z. B. Zähler, Zählerschrank, Verkabelung) gewährt.
Maßnahme
Fördersatz
Maximale Förderung
Umsetzung eines Mieterstrommodells oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
50 % der investiven Kosten
2.500 Euro je Objekt
Unterlagen zum Antrag
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
Angebot einer Fachfirma ODER detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
Schlussrechnung(en) der beauftragten Fachfirma/-firmen
Fotos der Zähler und Unterzähler
Messkonzept oder Stromvertrag für Mieterstrom bzw. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Kontakt & Antragstellung
Aus Gründen der Ressourcenschonung und für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags verwenden wir ausschließlich eine digitale Antragstellung sowie einen digitalen Verwendungsnachweis. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung sowie beim Einreichen Ihres Verwendungsnachweises eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format zur Hand haben sollten.
Anträge werden grundsätzlich nur entgegen genommen, wenn für die zu fördernde Maßnahme noch kein Auftrag erteilt wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie den Förderrichtlinien sowie der Informationsseite zu den Maßnahmen.
Verwendungsnachweise für Förderanträge aus den Jahren 2024 und früher können Sie weiterhin digital über unser Online-Formular "Verwendungsnachweis (Anträge 2024 und früher)" einreichen, in Papierform senden Sie diese bitte per Post an die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes. Die Postadresse ist auf dem jeweiligen Formular hinterlegt.