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Plakatflächen, Litfaßsäulen & Co.: neues Werbekonzept für Heidelberg

Die Ökosäulen – Litfaß- und Kultursäulen zur Aufnahme von Altkleidern –bleiben erhalten (Foto: Rothe)Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am Mittwoch, 27. Juli 2011, ein neues Werbekonzept für die Wirtschafts- und Informationswerbung im Stadtgebiet verabschiedet und gleichzeitig die Vergabe für den Werbeanlagenvertrag auf den Weg gebracht. Der Vertrag wird neu ausgeschrieben, weil der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter, der Deutschen Plakatwerbung GmbH, Ende Dezember ausläuft. Die Angebotsfrist für die Ausschreibung endet am 12. September 2011. Der Gemeinderat wird voraussichtlich am 10. November 2011 über den Zuschlag entscheiden.

Mit dem neuen Werbekonzept wird künftig der Bestand an Großflächentafeln von 59 auf 38 reduziert. Dafür wird es sogenannte „City-Light-Boards“ geben. Das sind neun Quadratmeter große Werbeflächen auf einem maximal drei Meter hohen Monofuß. Sie können beleuchtet und mit einem Motivwechsel-Mechanismus ausgestattet sein.

Neu ist auch, dass an stadtbildverträglichen Standorten Litfaßsäulen durch sogenannte „City-Light-Säulen“, also vollverglaste, beleuchtete, mit einem Drehmechanismus versehene Säulen, ersetzt werden können.

Das Angebot, für kulturelle oder stadtteilbezogene Veranstaltungen kostenlos zu werben, wird erweitert, indem die Anzahl der sogenannten Kultursäulen von derzeit 14 auf 46 Säulen erhöht wird. Dazu werden bisher als Litfaßsäulen genutzte Werbeanlagen zu Kultursäulen.

Die Ökosäulen – Litfaß- und Kultursäulen zur Aufnahme von Altkleidern –bleiben erhalten.

Darüber hinaus wird der neue Vertragspartner ein digitales „City-Light-Board“ exklusiv für Stadtinformationen errichten.

Werbekonzept dient der Stadtbildpflege

Hauptgrund für die aktive Steuerung der Werbeanlagen ist die Stadtbildpflege. Es soll erreicht werden, dass auch bei aufgestellten Werbeanlagen ein ästhetisches Ortsbild gewahrt bleibt und dass die Werbeanlagen zahlenmäßig auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Auf der anderen Seite bieten die Werbeanlagen für die Stadt Einnahmemöglichkeiten. Die Beschränkung auf Art und Anzahl der Werbeanlagen stellt insoweit einen Kompromiss dar.

Künftige Art und Anzahl der Werbeanlagen

Nach dem neuen Konzept bleibt die Werbung auf folgende Werbeanlagenarten beschränkt:

  • 11 City-Light-Boards
  • 111 Litfaßsäulen bzw. bis zu 44 City-Light-Säulen,
  • 38 Großflächentafeln (Werbeflächenformat: 356 x 252 Zentimeter)
  • 54 City-Light-Poster

Öffentliche Toiletten

Teil des Vertrags ist auch die Erneuerung und die Reinigung öffentlicher Toilettenanlagen. Erneuert werden die Toiletten in der

  • Bergheimer Straße (Ecke Mittermaierstraße),
  • Dossenheimer Landstraße (Graham-Park),
  • Eppelheimer Straße (Am Markt),
  • Ziegelhausen (Kucheblech)
  • Peterstal (Friedhof) und auf dem
  • Wilhelmsplatz (Weststadt)

Die Toilette in der Uferstraße (Neckarwiese Höhe Bleichstraße) wird durch ein Pissoir ersetzt. Die Toiletten auf dem Bismarckplatz werden vollständig saniert.

Hintergrund: Werbeanlagenvertrag

Das Unternehmen, das mit der Stadt den Vertrag abschließt, hat über den Werbeanlagenvertrag das Exklusivrecht zur Errichtung und Nutzung von Werbeanlagen auf öffentlicher Fläche im Stadtgebiet, wofür es eine entsprechende (umsatzabhängige) Konzessionsabgabe an die Stadt zahlt. Gleichzeitig trägt das Unternehmen alle Kosten für die Errichtung, Betrieb, Änderung, Versetzung, Pflege, Reinigung, Instandsetzung, Instandhaltung und Erneuerung der Werbeanlagen und die Erneuerung, Sanierung, Wartung, Instandhaltung und Reinigung der öffentlichen Toiletten. Damit sind mit dem Werbeanlagenvertrag für die Stadt nur Einnahmen verbunden; Kosten entstehen keine.

Veranstaltungsplakate sind nicht betroffen

Nicht zum Gegenstand der Wirtschafts- und Informationswerbung gehören:

  • die Veranstaltungsplakatierung mit Kleinplakaten; hierfür sollen zukünftig 1.200 feste Standorte festgelegt werden, an denen mit DIN A1-Plakaten für Veranstaltungen geworben werden kann,
  • das vorübergehende, von der Stadt genehmigte Aufstellen von Großplakattafeln für Veranstaltungen (z. B. für Kultur-Festivals),
  • die Wahlwerbung; hierzu gibt es die „Wahlplakatierungsrichtlinien“ des Gemeinderats vom 21. Dezember 2010 und
  • Werbung im Bereich der Verkehrsbetriebe (zum Beispiel an Haltestellen); hierzu haben die Verkehrsbetriebe einen gesonderten Vertrag geschlossen.

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