Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bürgerentscheid Stadthalle - Informationen zur Wahl
- Allgemeine Informationen
- Wahlrecht/Wählerverzeichnis
- Wahlbenachrichtigung
- Öffnungszeiten der Wahllokale
- Briefwahl
- Wahlinformationen für Menschen mit Behinderung
- Behindertengerechte Wahlgebäude
- Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen
In seiner Sitzung am 20. Mai 2010 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zu der Frage „Soll die Stadt Heidelberg einen Anbau oder Neubau für ein erweitertes Kongresszentrum an der Stadthalle errichten?“ zugelassen (§ 21 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg).
Die Abstimmung findet am Sonntag, den 25. Juli 2010 statt.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis werden jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl und die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.
Quorum – Jede Stimme zählt
Ein Bürgerentscheid ist erst dann erfolgreich, wenn er ein Quorum von 25 Prozent erreicht.
Die Abstimmung kann zu folgenden Ergebnissen führen:
- Die Frage wird mit »Ja« entschieden.
- Die Frage wird mit »Nein« entschieden.
In beiden Fällen gilt, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für »Ja« oder »Nein« entscheidet. Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass diese Abstimmungsmehrheit mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten betragen muss. Das heißt: Bei derzeit 101.276 Wahlberechtigten (Stand 22. Juli 2010) wäre das Quorum erst erfüllt, wenn die Abstimmungsmehrheit mindestens 25.319 gültige Stimmen betragen würde. Kommt bei der Abstimmung das erforderliche 25-Prozent-Quorum nicht zustande, ist die Frage nicht verbindlich entschieden. In diesem Fall geht das Thema zur Entscheidung an den Gemeinderat zurück. Dies zeigt: Beim Bürgerentscheid zählt jede Stimme!
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Wahlrecht - Wer kann wählen?
Wahlberechtigt bei dem Bürgerentscheid sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürger/in ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der EU ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Stadt Heidelberg wohnt. Wer das Bürgerrecht in Heidelberg durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder die Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger; allerdings muss das Bürgerrecht bereits vor Wegzug beziehungsweise Verlegung der Hauptwohnung bestanden haben.
Wählerverzeichnis
Formale Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Grundlage bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses bildet das Melderegister der Stadt Heidelberg.
Bürger/innen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Stadtgebiet von Heidelberg verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen beziehungsweise erhalten einen Wahlschein.
Unionsbürger/innen, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag haben Unionsbürger/innen eine Versicherung an Eides Statt mit der Erklärung nach § 3 Absätze 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschließen.
Vordrucke für die Antragstellung sind in allen Bürgerämtern (siehe Linkliste rechts) erhältlich.
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, den 4. Juli 2010, beim Bürgeramt eingehen. Wahlscheinanträge für Rückkehrer/innen können bis Freitag, den 23. Juli 2010, 18 Uhr beim Bürgeramt gestellt werden.
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Wahlbenachrichtigung
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (4. Juli 2010) erhalten die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Das Stadtgebiet Heidelberg ist insgesamt in 59 Wahlbezirke eingeteilt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann.
Die Wahlbenachrichtigungskarte sollte zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
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Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am Tag des Bürgerentscheids von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
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Briefwahl
Wer nicht an der Urnenwahl teilnehmen kann/möchte, hat wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg. Diese Unterlagen können persönlich oder schriftlich in jedem Bürgeramt (siehe Linkliste rechts) während den Öffnungszeiten beantragt und auch gleich abgeholt werden. In jedem Bürgeramt kann dann auch gleich gewählt werden.
Die Verteilung der Briefwahlunterlagen ist aus organisatorischen Gründen frühestens ab dem 23. Juni 2010 möglich. Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden.
Hierzu benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte, die bis spätestens 4. Juli 2010 zugestellt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 23. Juli 2010, 18 Uhr bei der Wahldienststelle vorliegen.
Wer für einen anderen einen Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils schriftlich dafür bevollmächtigt sein. Ein Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form ist nicht möglich.
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Wahlinformation für Menschen mit Behinderung
Auch für den Bürgerentscheid sind für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zahlreiche Heidelberger Wahlräume ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Personen, die in einem solchen Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht auch die einfache Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Die Unterlagen können persönlich in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt und abgeholt werden. In jedem Bürgeramt kann auch gleich gewählt werden.
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Behindertengerechte Wahlgebäude
Wahlbezirke |
Wahlgebäude |
Anschrift |
---|---|---|
001-01 |
Schlierbach - Grundschule Schlierbach - Sporthalle |
Schlierbacher Landstraße 23 |
002-01 |
Altstadt - Rathaus |
Marktplatz 10 |
002-02 |
Altstadt - Hölderlin-Gymnasium |
Friedrich-Ebert-Anlage 43 |
003-01 |
Bergheim - Volkshochschule | Bergheimer Straße 76 |
004-08 | Weststadt - Willy-Hellpach-Schule |
Römerstraße 77 |
005-01 005-02 |
Markushaus | Rheinstraße 29/1 |
006-01 006-02 |
Rohrbach - Eichendorffschule - Mehrzweckhalle | Heidelberger Straße 50 bis 52 |
006-03 |
Rohrbach - Internationale Gesamtschule Heidelberg - Mensa |
Baden-Badener-Straße 14 |
007-01 |
Kirchheim - Kurpfalzschule |
Schäfergasse 18 |
007-03 |
Kirchheim - Robert-Koch-Schule |
Königsberger Straße 2a |
008-01 |
Pfaffengrund - Albert-Schweitzer-Schule |
Schwanenweg 3 |
009-01 |
Wieblingen - Fröbelschule - Sporthalle |
Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße |
009-04 |
Wieblingen - Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle |
Mannheimer Straße 21 |
010-03 |
Handschuhsheim - Tiefburgschule - Turnhalle |
An der Tiefburg |
010-04 |
Handschuhsheim - Tiefburgschule, Pausenhalle |
Kriegsstraße 14 |
010-06 |
Handschuhsheim - Bürgeramt Handschuhsheim |
Dossenheimer Landstraße 13 |
011-05 |
Neuenheim - Bunsen-Gymnasium |
Humboldtstraße 23 |
013-01 |
Emmertsgrund - Grundschule Emmertsgrund |
Forum 1 |
014-07 |
Ziegelhausen - Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal |
Wilhelmsfelder Straße 107 |
|
|
|
Bedingt behindertengerechtes Gebäude mit Rampe:
Wahlbezirke |
Wahlgebäude |
Anschrift |
---|---|---|
010-01 |
Handschuhsheim - Heiligenbergschule |
Berliner Straße 100 |
Bürgerinnen und Bürger, deren Wahlgebäude nicht behindertengerecht zugänglich ist, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg.
Diese Unterlagen können persönlich in jedem Bürgeramt während den Öffnungszeiten abgeholt oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. In jedem Bürgeramt kann dann auch gleich gewählt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 23. Juli 2010, 18.00 Uhr, bei der Wahldienststelle vorliegen.
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