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Abfall aktuell

Grillplätze: Waldbrandgefahr beachten

Auf der Neckarwiese ist das Grillen ab Stufe 4 verboten / Grünschnitt fachgerecht entsorgen

Aufgrund steigender Temperaturen und der damit einhergehenden Trockenheit warnt die Stadt Heidelberg vor erhöhter Waldbrandgefahr. Es ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Umgang mit Feuer. Die Stadt Heidelberg appelliert an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln strikt zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzlich ein Rauchverbot.
  • Feuer dürfen nur an den offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen entzündet werden. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Entfachen von Feuer auch dort untersagt werden
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Feuerstellen muss das Feuer jederzeit beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen gründlich gelöscht sein.
  • Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar. Daher ruft die Stadt Heidelberg zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf.

Grillverbot ab Waldbrandgefahrenstufe 4

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg das Grillen ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen untersagt ist. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine tagesaktuelle Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de abrufbar. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht das Grillverbot während seiner Dienstzeiten insbesondere auf den Grillzonen auf der Neckarwiese. Trotz deutlich sichtbarer Absperrung wurden die Grillplätze in jüngerer Vergangenheit widerrechtlich genutzt und stark vermüllt zurückgelassen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro geahndet wird.

An den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen darf ab Waldbrandstufe 4 nur noch im überdachten Bereich gegrillt werden, und ab Waldbrandstufe 5 ist nur noch die Nutzung eines mitgebrachten Gasgrills gestattet.

Grünschnitt

Das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg weist außerdem darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen jeglicher Art verboten ist. Grünschnitt muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz der Kreislaufwirtschaft zugeführt und daher an die ASZ Heidelberg, die städtischen Abfallentsorgung, übergeben werden. Grünschnitt kann über den eigenen Bioabfallbehälter entsorgt werden. Sollte das Behältervolumen nicht ausreichen, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Säcke für Mehrmengen: Bei den Bürgerämtern, den Recyclinghöfen und der Pforte der ASZ Heidelberg können Papiersäcke für Mehrmengen erworben werden. Der Preis beläuft sich auf 1 € für den 120 Liter-Sack. Diese können am Leerungstag neben den Abfallbehälter gestellt werden.
  • Kostenfreie Abgabe an den Recyclinghöfen: Alle fünf städtischen Recyclinghöfe nehmen kostenfrei Grünschnitt entgegen. Standorte und Öffnungszeiten finden sich online unter heidelberg.de/recyclinghoefe.

Waldbrände schnell melden

Im Falle eines Brandes ist es von größter Bedeutung, diesen umgehend und mit genauer Ortsangabe bei der Feuerwehr zu melden (Notrufnummer 112). Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Misch- und Laubwäldern sowie überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Die gute Erschließung der Waldflächen ermöglicht Feuerwehren auch einen schnellen Zugang.

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