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Abfall aktuell

Herbstwetter: Gemeinsam sauber und sicher durch die Laubzeit

Mit dem Herbst steigt das Laubaufkommen in den Straßen und auf den Gehwegen. Um Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten, erinnert die Stadt Heidelberg an die geltenden Regelungen und Entsorgungsmöglichkeiten.

Wer ist zuständig für die Laubentsorgung?

Nasses Laub kann schnell zur Rutschgefahr werden. Für die Reinigung der Gehwege sind in der Regel die Anwohnenden beziehungsweise die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich. In vielen stark frequentierten Straßen übernimmt die Stadtreinigung der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg die Gehwegreinigung. Welche Straßen dies betrifft, ist in der Gehwegreinigungsgebührensatzung festgelegt. Das Laub auf Fahrbahnen wird durch die Stadtreinigung entfernt.

Wohin mit dem Herbstlaub?

Laub darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Die Entsorgung erfolgt über die Biotonne – frei von Fremdstoffen wie zum Beispiel Zigarettenstummeln. Bei erhöhtem Aufkommen stehen in den Bürgerämtern kostenpflichtige Papiersäcke für Laub zur Verfügung. Diese können am Abfuhrtag neben die Bioabfallbehälter gestellt werden. Andere Abfallsäcke werden nicht abgeholt.

Was hilft bei nassem Laub?

Feuchtes Laub kann im Behälter festkleben oder bei Frost gefrieren. Im schlimmsten Fall kann die Tonne dann nicht vollständig geleert werden. Eine Trocknung vor der Entsorgung erleichtert die Leerung. Zur Bindung von Feuchtigkeit empfiehlt sich Zeitungspapier am Boden und zwischen den Abfällen.

Laubsaison ist Hochsaison für die Stadtreinigung

Von September bis Dezember fällt rund ein Drittel der jährlichen Kehrichtmenge an. Diese Mehrarbeit kommt zusätzlich zu den regulären Aufgaben der Stadtreinigung hinzu. Details zur Anliegerverpflichtung sind in der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ortsrecht veröffentlicht. Die Einhaltung der Regelungen trägt wesentlich zu sicheren und sauberen Straßen im Herbst bei.

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