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Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit vom 15. März bis zum 31. August anleinen

- Leinenzwang in ausgewiesenen Zeiten

Feldlerche, Grauammer und Braunkehlchen sind nur drei von vielen Wildtierarten, die im Frühling Nachwuchs bekommen. Um sie in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 15. März bis zum 31. August besonders zu schützen, sollten verantwortungsbewusste Hundebesitzerinnen und -besitzer ihre Vierbeiner bei Spaziergängen in diesem Zeitraum an der kurzen Leine führen.

Hintergrund ist, dass die am Boden brütenden Vogelarten ihr Brutgeschäft begonnen haben. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Durch das Anleinen ihres Hundes leisten Frauchen und Herrchen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt.

In zwei Gebieten, bei Neurott und bei Wieblingen, besteht in diesem Zeitraum sogar Anleinzwang gemäß § 9 der Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg.
Laut § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg können fahrlässig oder vorsätzlich begangene Verstöße gegen § 9 „Hundehaltung, Leinenzwang“ als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg und die genaue Abgrenzung der Gebiete mit Leinenzwang finden Sie unter folgenden Links:

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