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Corona-Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Die gemeinsame Überbrückungshilfe von Bund und Ländern bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen sowie gemeinnützigen Organisationen während der Corona-Krise eine finanzielle Unterstützung. Zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe haben sich einige wichtige Änderungen ergeben. So können auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten künftig die volle Förderung von bis zu 50.000 € je Monat erhalten. Außerdem wird die maximale Fixkostenerstattung von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Anträge der ersten Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen bis spätestens 30.09.2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur zweiten Überbrückungshilfe finden Sie hier.

(Erstellt am 28. September 2020)