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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift

Bahnstadt - Campus Am Zollhofgarten

Geltungsbereich Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Bahnstadt - Campus Am Zollhofgarten (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Bahnstadt - Campus Am Zollhofgarten (Quelle:Stadt Heidelberg)

In der 3. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs "Bahnstadt - Campus Am Zollhofgarten" werden Festsetzungen zum Teilbaugebiet SO 7 ergänzt. Auf der Basis vorliegender Planungskonzepte für die öffentlichen Räume werden Änderungen an der Dimension der Gemeinbedarfsfläche vorgenommen und eine Festsetzung zur eingeschränkten Zulässigkeit von Stellplätzen sowie eine örtliche Bauvorschrift zu Werbeanlagen aufgenommen, die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche wird um soziale Einrichtungen erweitert.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.Dezember 2008 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den zukünftigen Campus am Zollhofgarten im Bereich des Czernyrings, der Speyerer Straße, des Langen Angers und der Galileostraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Erneute öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 7.Mai 2015 der 3. Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung - jeweils in der Fassung vom 10. Januar 2015 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 28. Mai 2015 bis einschließlich 29. Juni 2015 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen einzusehen.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können ( § 4a Absatz 3 BauGB)

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23141 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

weitere Infos

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