Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Rohrbach - Hospital

Geltungsbereich des Bebauungsplans Rohrbach - Hospital (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Rohrbach - Hospital (Quelle: Stadt Heidelberg)

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zivile Nachnutzung der ehemals militärisch genutzten Fläche auf dem Areal Hospital zu schaffen. Hierfür wurden städtebauliche Konzepte entwickelt mit der Vorgabe, die bestehende Strukturen des Stadtteils in die neuen Planungsüberlegungen verträglich einzubinden. Der erarbeitete und vom Gemeinderat beschlossene Rahmenplan bildet daher die Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplans

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 6. Februar 2014 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Hospital in Heidelberg-Rohrbach einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - beide in der Fassung vom 15. April 2019 - mit Änderungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht daher nun die Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung - jeweils in der Fassung vom 15. April 2019 mit Änderungen vom 5. Juli 2019 - den Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 29. August 2019 bis einschließlich 30. September 2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zu diesem Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Technischen Bürgeramt bereit gehalten.

Im einzelnen liegen folgende Gutachten vor:

  • Umweltbericht von April 2019
  • schalltechnisches Gutachten vom 29. April 2019
  • Verkehrskonzept von April 2019
  • Mobilitätskonzept von April 2019

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt:

Schutzgut thematischer Bezug
Tiere Lichtimmissionen, Nistgelegenheiten, Jagdreviere (Vögel, Insekten, Reptilien, Fledermäuse)
Pflanzen Gestaltung der Grünflächen, Verwendung heimischer Pflanzen, Neu- und Ersatzpflanzungen, Fassaden- und Dachflächenbegrünung
Boden Geotechnik, Altlasten, Versiegelung, Kampfmittel
Wasser Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung, Entwässerung
biologische Vielfalt Ausgleichsmaßnahmen, Arten- und Biotopschutz
Mensch Schallschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Anlagenlärm)
Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz
Klima, natürliche Ressourcen erneuerbare Energien, Solarenergie, Kleinwindanlagen, Fernwärme

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim wurde ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans 2015 / 2020 im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB gestellt, da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Zu diesem Bebauungsplanverfahren abgegebene Stellungnahmen werden daher auch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim zur Auswertung weitergeleitet.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23160 auch zu anderen Zeiten erteilt

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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