Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Was ist der kommunale Wärmeplan?
Die wichtigste Botschaft ist: Die Fernwärme soll in Heidelberg aus Klimaschutzgründen großflächig ausgebaut werden. Der kommunale Wärmeplan ist eine Strategie, wie im ganzen Heidelberger Stadtgebiet eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aussehen kann. Heißt: Beim Heizen komplett weg von Erdgas und Heizöl, hin zu Wärme und Warmwasserversorgung aus erneuerbaren Energien. Der Wärmeplan zeigt auf, wo der Fernwärmeausbau geprüft wird und wo auch zukünftig individuelle Heizungen benötigt werden. Der Wärmeplan ist noch keine Ausbaugarantie oder Termingarantie für die Fernwärme.
Wie weit ist der Heidelberger Wärmeplan?
Der Heidelberger Wärmeplan wurde am 15. November 2023 vom Gemeinderat beschlossen.
Was sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung?
Der Wärmeplan sieht einen großflächigen Ausbau der Fernwärme vor. Dies funktioniert vor allem in der Ebene. Die restlichen Gebiete, insbesondere in Hanglagen, sollten hauptsächlich durch Erdwärmepumpen oder durch Luftwärmepumpen mit Wärme versorgt werden.
Was heißt das konkret für mein Haus?
Alle Häuser an Straßen, in denen bereits heute Fernwärme liegt, sollten an das Wärmenetz angeschlossen werden. Ist zukünftig der Fernwärmeausbau im eigenen Stadtviertel geplant?
Dann lohnt es sich, die bestehende Heizung bis dahin weiter zu nutzen und in Stand zu halten. Wo bereits absehbar ist, dass die Fernwärme nicht ausgebaut werden kann, kann frühzeitig der Einbau einer Wärmepumpe geplant und vorbereitet werden.
Welche Heizung wird empfohlen?
Erste Wahl sollte der Anschluss an die Fernwärme sein. In Gebieten, in denen die Fernwärme nicht ausgebaut wird, sollte die Wärme mit einer individuellen Wärmepumpe erzeugt werden. Dies kann eine Luftwärmepumpe oder im besten Fall eine noch effizientere Erdwärmepumpe sein.
Warum werden nicht alle Heizungen empfohlen, die laut Gebäudeenergiegesetz zugelassen sind?
Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt zwar auch folgende Heizungsarten, die aber im Sinne der Wärmeplanung aus verschiedenen Gründen nicht zu empfehlen sind:
- Gasheizungen mit anteilig „grünem“ Gas sind wirtschaftlich riskant, da die Verfügbarkeit und die Kosten „grüner“ Gase unklar sind. Heizen mit „grünem“ Wasserstoff benötigt rund vier- bis zehnmal so viel erneuerbaren Strom wie der direkte Betrieb einer Wärmepumpe. Zur Herstellung von Biogas werden sehr große landwirtschaftliche Flächen benötigt.
- Hybridheizungen aus Wärmepumpe und fossilen Heizungen sind keine klimaneutralen Lösungen und zudem teure Optionen. Die Kombination von bestehenden Gas- oder Ölheizungen mit Wärmepumpen oder Klimageräten kann dagegen eine kostengünstige Übergangslösung sein.
- Stromdirektheizungen (Nachtspeicher, Infrarot-Heizung) verbrauchen für die Erzeugung der jährlichen Heizwärme eines Hauses zwei- bis fünfmal so viel Strom wie eine Wärmepumpe.
- Solarthermie eignet sich vor allem für die Warmwasserbereitung und in geringerem Maße als Heizungsunterstützung an sonnigen Tagen. Eine vollständige Versorgung kann sie jedoch nicht sicherstellen. Meist ist es technisch einfacher und wirtschaftlicher, die Dachflächen des Hauses für Solarstromerzeugung mit Photovoltaikmodulen zu nutzen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Was sagt das Gebäudeenergiegesetz?
Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
Für den Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es in Heidelberg eine Übergangsfrist bis Juni 2026 – erst dann müssen kaputte Öl- oder Gasheizungen durch andere, klimafreundliche Systeme ersetzt werden. Nur in Heidelberger Neubaugebieten gilt dies schon ab 1. Januar 2024.
Spätestens ab 2045 dürfen gar keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden.
Baden-Württemberg hat sich bereits 2040 als Zieljahr der Klimaneutralität gesetzt.
Weitere Informationen gibt es bei der Energiewechsel-Kampagne des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium unter: www.energiewechsel.de/geg
Wie kann das Gebäudeenergiegesetz erfüllt werden?
Es gibt folgende Optionen, wie ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen erfüllt werden kann:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel und Pellets)
- Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden)
- Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, kombiniert mit einem mit Öl oder Gas betriebenen (Spitzenlast-)Heizkessel oder mit einer Biomasseheizung)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt wird)
- Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt
Siehe dazu auch die Frage: „Warum werden nicht alle Heizungen empfohlen, die lautgemäß Gebäudeenergiegesetz zugelassen sind?“
Ab wann gilt das Gebäudeenergiegesetz in Heidelberg?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten (Stichtag ist die Stellung des Bauantrags). Für alle anderen Gebäude in Heidelberg (alle Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken) gilt nach aktuellem Stand eine Übergangsfrist, sodass die neue 65 Prozent-Regelung erst ab 1. Juli 2026 greift. Bestehende fossile Heizungen dürfen auch darüber hinaus bis Ende 2044 weiter betrieben und repariert werden.
Welche Übergangsfristen gelten bei einem Heizungsdefekt?
Bestehende Heizungen dürfen auch zukünftig repariert und weiterbetrieben werden. Sind sie nicht zu reparieren und müssen ausgetauscht werden, gibt es für Einzelheizungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bis die neue Heizung das GEG erfüllen muss. Beim Umbau einer Etagenheizung zu einer Zentralheizung beträgt die Übergangsfrist 13 Jahre.
Dürfen noch neue Gasheizungen eingebaut werden?
Neue Gasheizungen dürfen während der Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 noch eingebaut werden. Dies ist zwar gesetzlich erlaubt aber weder finanziell noch im Sinne des Klimaschutzes zu empfehlen. Eine Beratung über die wirtschaftlichen Risiken durch den stark steigenden CO2-Preis ist vor dem Einbau neuer fossiler Heizungen verpflichtend. Zudem müssen neuen Gasheizungen ein ansteigender Anteil von grünen Gases (z.B. Biomethan) beigemischt werden: 15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035, 60 Prozent in 2040, 100 Prozent in 2045. Darüber hinaus müssen nach einem Heizungstausch in Baden-Württemberg bereits heute gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 15 Prozent erneuerbare Energien verwendet oder Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Am einfachsten lassen sich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, wenn man sich an die Fernwärme anschließt oder außerhalb der Fernwärmeausbaugebiete eine Wärmepumpe nutzt.
Wo finde ich weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz?
Weitere Informationen finden Sie bei der Energiewechsel-Kampagne des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium unter: www.energiewechsel.de/geg
Welche Förderungen gibt es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Heizungstausch finanziell. Diese wird aktuell überarbeitet. Ab 2024 gelten neue, höhere Fördersätze. Die Förderung setzt sich dann voraussichtlich aus den folgenden Bausteinen zusammen, die bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent kombiniert werden können:
- 30 Prozent Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
- 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro jährlichem Haushaltseinkommen.
- 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus bis 2028, danach sinkt dieser ab.
- 5 Prozent Innovationsbonus für Wärmepumpen, die entweder ein natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-/Abwasserwärme nutzen.
Für Haushalte mit bis zu 90.000 Euro jährlichem Haushaltseinkommen soll es ein zinsvergünstigtes Kreditangebot für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen geben.
Weitere Information und den aktuellen Stand der Förderquoten finden Sie unter: www.energiewechsel.de/beg bzw. unter www.bafa.de/beg.
Fernwärme
Wo liegt schon jetzt Fernwärme?
Aktuell werden bereits rund 50 Prozent des Wärmebedarfs in Heidelberg durch Fernwärme gedeckt. Damit belegt Heidelberg deutschlandweit einen Spitzenplatz. In der Ebene sollen künftig fast alle Gebiete an die Fernwärme angeschlossen werden.
Den aktuellen Ausbaustand der Fernwärme finden Sie hier.
Wie kann ich mich an die Fernwärme anschließen lassen?
Liegt Ihr Haus bereits im Fernwärmegebiet, können Sie auf dieser Seite einen Antrag zum Anschluss stellen. Dort finden Sie zudem weitere Informationen zur Heidelberger Fernwärme.
Wo soll die Fernwärme ausgebaut werden?
Die Stadtwerke Heidelberg haben genauere Informationen zum Fernwärmeausbau auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
Dort werden die Zeithorizonte der Ausbauschritte dargestellt. Diese Ausbauzeiträume werden jedoch nur eine Orientierung darstellen. Baumaßnahmen hängen von zu vielen Unwägbarkeiten ab, um verbindliche Fristen nennen zu können – insbesondere bei einer solchen Herkulesaufgabe wie dem geplanten Fernwärmeausbau auf Basis des kommunalen Wärmeplans.
Wo kann ich mein Interesse an Fernwärme bekunden?
Ab Frühjahr 2024 wird es auf der Seite der Stadtwerke Heidelberg möglich sein, den Wunsch für einen Fernwärmeanschluss direkt online zu bekunden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie sich an den Netzvertreib der Stadtwerke per E-Mail an netzvertrieb@swhd.de oder per Telefon unter 06221 513-5050 wenden.
Wie wird die Fernwärme erzeugt und wann gilt sie als „erneuerbar“?
Ende 2023 lag der Anteil „grüner“ Wärme bereits bei über 50 Prozent sowie der Anteil von erneuerbaren Energien bei über 26 Prozent. Die Fernwärme soll bis zum Jahr 2030 weitgehend und bis zum Jahr 2035 vollständig klimaneutral sein. Die Wärme wird aus vielen verschiedenen Quellen bereitgestellt, siehe Webseite der Stadtwerke Heidelberg. Zukünftig sollen zum Beispiel Flusswärmepumpen einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer vollständig erneuerbaren Fernwärme leisten.
Wieso kann nicht überall in Heidelberg Fernwärme verlegt werden?
Beim Ausbau der Fernwärme können aus technischen, genauer gesagt aus hydraulischen Gründen keine zu großen Höhenunterschiede überwunden werden. Eine Ausnahme sind die Stadtteile Boxberg und Emmertsgrund, die hoch über der Rheinebene liegen, aber innerhalb der Stadtteile nur geringe Höhenunterschiede aufweisen. Weitere Hinderungsgründe sind felsiger Untergrund und eine geringe Bebauungsdichte.
Individuelle Heizungen
Welche verschiedenen Wärmepumpen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Am meisten verbreitet sind Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sie nutzen die Wärme aus der Umgebungsluft, um das Heizungswasser im Gebäude zu erhitzen.
Noch effizienter und unabhängig von der Lufttemperatur sind erdgekoppelte Wärmepumpen. Diese können aber nicht überall umgesetzt werden und haben höhere Investitionskosten. Sie werden aber auch höher gefördert und sparen im Betrieb Strom. In der Wärmeplanung sind daher Gebiete mit besserer Eignung für Erdwärmepumpen ausgewiesen (zum Beispiel Gebiete mit größeren Grundstücken oder besserer wasserrechtlicher Genehmigungsfähigkeit).
Weniger verbreitet sind Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimageräte). Diese erwärmen direkt die Luft einzelner Räume ohne zentrales Heizungssystem. Sie eignen sich somit zum Beispiel bei der Umstellung von Gasetagenheizungen, wenn keine neue Zentralheizung errichtet werden soll.
Wie effizient sind Wärmepumpen?
Wärmepumpen sind um einen Faktor 2 bis 5 effizienter als fossile Heizungen (Erdgas, Erdöl).
Zwar sinkt bei Luft-Wärme-Pumpen die Effizienz bei geringer Lufttemperatur, aber im Jahresmittel haben sie in Bestandsgebäuden in den meisten Fällen eine Effizienz von über 250 Prozent (die sogenannte „Jahresarbeitszahl“). Dies bedeutet, dass eine Wärmepumpe aus 1 Kilowattstunde (kWh) Strom und Umweltwärme 2,5 kWh Heizwärme erzeugt. Beträgt die Effizienz an Tagen mit einer Außentemperatur von +7 Grad Celsius typischer Weise über 250 Prozent, können selbst bei -7 Grad Celsius noch deutlich über 150 Prozent erreicht werden. In Neubauten oder sanierten Bestandsgebäuden liegt die Jahresarbeitszahl noch deutlich höher – bei bis zu 500 Prozent. An ganz wenigen sehr kalten Tagen kann je nach Anlagenkonfiguration zusätzlich ein Elektroheizstab in Betrieb gehen, aber nur für wenige Stunden. Er ist in die durchschnittliche Effizienz eingerechnet.
Welche Vorlauftemperatur wird für Wärmepumpen empfohlen und ist mein Haus dafür geeignet?
Wichtig für eine gute Effizienz ist eine nicht zu hohe Vorlauftemperatur im Gebäude. Wenn diese an den kältesten Tagen unter 55 Grad Celsius liegt, ist die Effizienz schon recht gut – je niedriger, desto besser. Dies ist auch in vielen Bestandsgebäuden erreichbar, teils ohne weitere Maßnahmen, teils mit kleineren Dämmmaßnahmen oder dem Austausch einzelner Heizkörper. Flächenheizungen wie zum Beispiel Fußbodenheizungen sind dabei hilfreich, aber keine Voraussetzung, um eine Wärmepumpen betreiben zu können. Welche Vorlauftemperatur im eigenen Haus möglich ist, kann auch bei einer bestehenden fossilen Heizung getestet werden, indem sie im Winter testweise tiefer eingestellt wird. In den meisten Fällen hilft ein hydraulischer Abgleich und ggf. der Austausch weniger Heizkörper, um die Heizwärme im Gebäude optimal zu verteilen.
Wo finde ich weitere Informationen über Wärmepumpen?
Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärmepumpen und die Anzeige- oder Erlaubnispflicht der Anlagen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen über Wärmepumpen finden Sie außerdem zum Beispiel über das Informationsprogramm Zukunft Altbau.
Sonstiges
Wo kann ich eine Beratung erhalten?
Die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis (KLiBA) bietet eine kostenlose Beratung zu den Themen Heizungsmodernisierung, energetische Sanierung und Einsatz von erneuerbaren Energien an.
Welche Rolle spielt die energetische Sanierung bei der Wärmewende?
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, um den Heizbedarf zu senken. Bis zum Jahr 2040 sollen gesamtstädtisch rund 16 Prozent des Heizenergiebedarfs eingespart werden. Welche Maßnahmen die höchste Kosteneffizienz haben beziehungsweise leicht umzusetzen sind, kann eine Energieberatung in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufzeigen.
Sanierungsmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Heidelberger Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ finanziell unterstützt.
Wie können die Wärmepumpen mit „grünem“ Strom betrieben werden?
Da durch die Wärmewende der Bedarf an „grünem“ Strom steigt, wird ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien benötigt. Hier kann jeder mit einer Solaranlage auf dem eigenen Dach (siehe Solarkampagne der Stadt Heidelberg oder mit einer Beteiligung an Photovoltaik- und Windenergieprojekten in der Region seinen Beitrag leisten (zum Beispiel bei der Heidelberger Energiegenossenschaft, Infos unter heg.solar).Für die Wärmeversorgung für individuelle Wärmepumpen sowie Großwärmepumpen für die Fernwärme ist die Windenergie von besonderer Bedeutung, da sie im Winterhalbjahr die höchsten Erträge liefert.
Welche Förderung und Beratungsangebote gibt es für Solaranlagen?
Die Stadt Heidelberg unterstützt die Installation von Solaranlagen auf Dachflächen und Fassadenflächen sowie auf Gründächern und finanziell über das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“. Über www.heidelberg.de/klimageld kann die Förderung beantragt werden.
Zudem wird im Rahmen der Solarkampagne der Stadt Heidelberg eine Photovoltaik-Beratung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für alle Dachflächen in Heidelberg, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, angeboten. Wer die kostenlose Beratung für sich in Anspruch nehmen möchte, kann dies gerne per E-Mail (sonnenstrom@heidelberg.de) oder telefonisch (Energieberatungshotline: 06221 58-18141) mitteilen.