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Was ist Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung ist die gezielte Steuerung der Nachfrage und des Angebots an Parkplätzen im öffentlichen Raum. Vereinfacht gesagt geht es darum, das Parken in Städten besser zu organisieren. Als typische Bewirtschaftungsmaßnahmen schützt beispielsweise Bewohnerparken Anwohner ohne privaten Stellplatz bei hohem Parkdruck, Kurzzeitparken sichert Stellplätze für Besorgungen oder bei Terminen und Gebühren lenken Besucher in die Parkhäuser oder den ÖPNV. Die Maßnahmen sind dabei auf die Herausforderungen im jeweiligen Stadtteil abgestimmt.
Warum ist Parkraumbewirtschaftung wichtig?
In Städten nehmen die Probleme im Zusammenhang mit der Parkplatzsuche und Überfüllung der Straßen immer mehr zu. Dies führt zu zusätzlichen Wegen bei der Parkplatzsuche, Lärmbelästigung, Luftverschmutzung und Straßenverschleiß. Außerdem steigen die verbotswidrigen Parkvorgänge, wie beispielweise das Parken in Einmündungsbereichen oder im Bereich von angeordneten Haltverboten. Parkraumbewirtschaftung kann dazu beitragen diese Probleme zu lösen: Einhaltung von Verkehrsregeln und dadurch weniger Verkehrsgefährdungen. Durch die Reduzierung von Suchverkehren wird die Umwelt entlastet.
Warum braucht es in Heidelberg eine Parkraumbewirtschaftung?
Nach aktueller Datenerhebung liegt die durchschnittliche Parkauslastung im gesamten Stadtgebiet von Heidelberg bei 82,5 Prozent. In den meisten Stadtteilen liegt die Parkraumauslastung bei rund 80 Prozent oder darüber. Betroffen sind also nicht nur Stadtteile mit traditionell hohem Parkdruck, wie die Altstadt. Demzufolge ist in Heidelberg die Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum so hoch, dass eine Steuerung der Nachfrage sinnvoll ist. Damit erhöht sich die Chance auf einen Parkplatz für diejenigen, die ihn vor Ort am meisten benötigen.
Was bedeutet ein „hoher Parkdruck“?
Parkdruck bezieht sich auf die durchschnittliche Auslastung der verfügbaren Parkplätze in einer Stadt. Ein hoher Parkdruck bedeutet in der Praxis, dass es für Autofahrer schwierig ist, einen geeigneten Parkplatz zu finden.
Was ist das Ziel des gesamtstädtischen Parkraumbewirtschaftungskonzepts in Heidelberg?
Das Ziel des Konzepts ist es, die Parkauslastung in Heidelberg zu reduzieren und die Parkraumnutzung effizienter zu gestalten, um die Lebensqualität zu verbessern und die Klimaziele der Stadt zu unterstützen.
Parkraummanagement ist aktiver Klimaschutz. Warum? Das zeigt dieses Video des Kompetenznetzes Klima Mobil: Kompetenznetz Klima Mobil.
Mit den weiteren Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung verfolgt die Stadt folgende Ziele:
- Höhere Verkehrssicherheit durch weniger verbotswidrige Parkvorgänge im öffentlichen Verkehrsraum
- Reduzierung des allgemeinen Parkdrucks sowie des Autoverkehrs von Berufs- und Ausbildungspendlern
- PKW-Erreichbarkeit für Lieferanten und Kunden zur Stärkung des Geschäftslebens
- Unterbinden von Fremdenverkehr und stärkere Nutzung des vorhandenen ÖPNV-Angebots
- Integration anderer städtischer Verkehrskonzepte, zum Beispiel „Freie Gehwege“
- Weniger Belastungen durch motorisierten Verkehr (zum Beispiel Lärm- und Abgasemissionen)
Wann soll die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden und wie erfolgt die Umsetzung?
Derzeit sind bereits in sieben Stadtteilen ganz oder teilweise Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung umgesetzt. Der städtische Gemeinderat hatte darüber hinaus am 10. November 2022 beschlossen, dass die Stadt ein Konzept erstellen soll, um die bisherige Parkraumbewirtschaftung möglichst auf alle Stadtteile auszuweiten. Im Stadtteil Bergheim fand am 11. Oktober 2024 und in der Bahnstadt am 24. Oktober 2024 eine Bürgerveranstaltung statt. Am 24. Juli 2025 hat der Gemeinderat der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt zugestimmt. Damit wird ein weiterer zentraler Baustein des gesamtstädtischen Konzepts umgesetzt. Die Umsetzung startet zeitnah.
Die Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts erfolgt gestaffelt nach Prioritäten. Aktuell bereitet die Stadt die Umsetzung des Konzepts in der Bahnstadt und für 2026 in Bergheim vor.
Wie viele Parkplätze gibt es derzeit in Heidelberg und wie viele sind noch nicht bewirtschaftet?
Laut einer von der Stadt Heidelberg beauftragten Datenerhebung gibt es derzeit rund 28.000 Parkplätze. Davon sind etwa zwei Drittel noch nicht bewirtschaftet.
Fragen zum Bewohnerparken
Benötigt man grundsätzlich einen Bewohnerparkausweis?
Nein, ein Bewohnerparkausweis wird nur notwendig, sofern im öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen von Bewohnerparkzonen geparkt wird. Für Fahrzeuge, die auf einem eigenen Stellplatz oder in der eigenen Garage geparkt werden, braucht man keinen Bewohnerparkausweis.
Wozu berechtigt der Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in der jeweiligen Bewohnerparkzone. Die Wahrscheinlichkeit, dass dort ein freier Parkplatz gefunden wird, erhöht sich durch die Einführung von Bewohnerparken, da die Gruppe aller Berechtigten begrenzt ist. Der Ausweis garantiert aber keinen festen Stellplatz.
In Stadtteilen mit Bewohnerparken benötigen Bewohnerinnen und Bewohner, die im öffentlichen Raum parken möchten, einen Bewohnerparkausweis. Dieser kostet nach der aktuell gültigen Rechtsverordnung 120 Euro pro Jahr und berechtigt zum Parken in den ausgewiesenen Bewohnerparkzonen.
Die Bewohnerparkausweise können über die Website der Stadt Heidelberg oder vor Ort in den zuständigen Bürgerämtern beantragt werden.
Welche Maßnahmen plant die Stadt Heidelberg, um die Parkraumbewirtschaftung zu digitalisieren?
Die Stadt Heidelberg arbeitet an der Verbesserung der Möglichkeiten zum Erwerb von Parkscheinen und Bewohnerparkausweisen, um den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlichen Nutzen zu bieten. Digitale Parkausweise sollen in den Stadtteilen mit Bewohnerparken dazu erste Schritte sein. Ebenso werden digitale Kontrollmöglichkeiten geprüft. Für das dritte Quartal 2025 plant die Stadt Heidelberg ein Scan-Fahrzeug im Rahmen eines Pilotversuchs in zwei Stadtteilen zu testen.
Wie viel kostet der Bewohnerparkausweis?
Nach der derzeit gültigen Rechtsverordnung kostet der Bewohnerparkausweis 120 € für 12 Monate.
Wo erhält man die Parkausweise?
Bewohnerparkausweise können unter www.heidelberg.de „Bewohnerparkausweis online", oder vor Ort in dem jeweiligen Bürgeramt beantragt werden. Alternativ steht unser virtuelles Bürgeramt zur Verfügung.
Mitarbeiterparkausweise für die Stadtteile Handschuhsheim, Neuenheim, Weststadt und Rohrbach müssen persönlich unter Vorlage einer Bestätigung der Anzahl der Mitarbeitenden im entsprechenden Bürgeramt beantragt werden – alternativ über das virtuelle Bürgeramt.
Können Gäste und Besucher dann noch bei mir parken?
Gäste können im Bereich von Bewohnerparkzonen grundsätzlich parken, entweder mit einer Parkscheibe bis zu zwei Stunden, oder mit einer sog. „Besucherkarte“. Inhabende von Bewohnerparkausweisen bekommen ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung gestellt. Für längere Aufenthalte können Parkhäuser bzw. P+R-Parkplätze genutzt werden.
Konkrete Regelungen für die Bahnstadt
Wie funktioniert die Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt und ab wann gilt sie?
Die neue Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt startet am 18. August 2025. Es werden künftig alle öffentlichen Stellplätze bewirtschaftet. Die Parkraumbewirtschaftung gilt täglich rund um die Uhr - auch an Wochenenden und Feiertagen. Langzeitparken ist entsprechend der städtebaulichen Rahmenkonzeption für die Bahnstadt in privaten Tiefgaragen und Parkhäusern vorgesehen. Daher werden dort keine Bewohnerparkausweise ausgegeben.
Die Maßnahme unterstützt die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung: Sie fördert den Umstieg auf nachhaltige Mobilitätsformen, verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und trägt zu einer verursachergerechten Finanzierung der städtischen Infrastruktur bei.
Wie funktioniert die Brötchentaste?
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt steht die sogenannte Brötchentaste (Kurzzeitfreiparken von 20 Minuten kostenlos) zunächst ausschließlich direkt am Parkscheinautomaten zur Verfügung. Eine digitale Nutzung über Online-Anbieter ist zu Beginn nicht möglich.
Wie bereits angekündigt, wird die Wirksamkeit und Handhabung der eingeführten Regelungen – so auch der Brötchentaste im Rahmen einer Evaluation überprüft. Erst im Anschluss kann entschieden werden, ob und in welcher Form eine Einbindung von einer Erweiterung auf die digitalen Apps sinnvoll ist.
Welche Parkticket-Optionen gibt es und wie unterscheiden sie sich preislich?
Das neue Gebührenmodell umfasst folgende Parkmöglichkeiten:
- „Brötchenticket“: 20 Minuten kostenfreies Parken für kurze Einkäufe (nur am Parkscheinautomat erhältlich)
- Kurzzeitticket: 1 Euro je 20 Minuten, minutengenaue Abrechnung, max. zwei Stunden
- 24-Stunden-Ticket: 15 Euro pro Tag
- 30-Tage-Ticket: 150 Euro pro Monat (nur digital erhältlich)
Die übrigen Tickets sind sowohl digital als auch an 34 Parkscheinautomaten erhältlich.
Wo kann ich das 30-Tages-Ticket kaufen?
Für das Parken in der Bahnstadt steht Autofahrerinnen und Autofahrern ein digitales 30-Tagesticket zur Verfügung. Das Ticket kostet 150 Euro und ist ausschließlich über die auf der Plattform www.smartparking.de gelisteten App-Dienstleister erhältlich – nicht an den Parkscheinautomaten.
Folgende Anbieter bieten das 30-Tagesticket derzeit an:
- EasyPark/Flowbird: 150 Euro + 15 Euro Serviceentgelt (Alternative: Flatrate 2,99 Euro monatlich)
- Parkster: 150 Euro + 0,50 Euro Serviceentgelt
- Mobilet: 150 Euro + 3 Euro Serviceentgelt
Fragen zur Bürgerbeteiligung
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger an der Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung beteiligen?
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. November 2023 das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept zur Bürgerbeteiligung beschlossen: Im jeweiligen Stadtteil werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Ziel der Veranstaltung ist die Information über das Vorhaben sowie die Beteiligung an der ortsspezifischen Umsetzung.
Weitere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Vorlage:
Gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept
Zu welchen Fragestellungen können sich die Bürgerinnen und Bürger hier einbringen?
Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen in den Stadtteilen stellt die Stadt die geplanten Maßnahmen vor.
Dort gibt es Raum für Rückfragen der Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner, Gewerbe, Handel und Arbeitnehmer. Außerdem gibt es für sie auch die Möglichkeit, sich zur konkreten Ausgestaltung vor Ort zu beteiligen.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich zu folgenden Themen beteiligen:
- Festlegung der Geltungsbereiche
- Festlegung der zeitlichen Begrenzung der Parkzonen
- Aufteilung der zu Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen