Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Weststadt - Südlich der Brücke Hebelstraße
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist es, die bislang vorwiegend gewerblich und in Teilen zum Wohnen genutzten, städtebaulich jedoch weitgehend versiegelten und ungeordnet bebauten Grundstücke mit einer kompakten Blockrandbebauung neu zu bebauen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juni 2021 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Weststadt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, den Vorhaben- und Erschließungsplänen und der Begründung - jeweils in der Fassung vom 14. Oktober 2022 - mit der Ergänzung zugestimmt, dass 25 % der Fassadenfläche dauerhaft begrünt und erhalten werden und die Pflanzung bodengebunden erfolgen soll. Ist dies nicht möglich, kann Substratkultur verwendet werden. Außerdem wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Vorhaben- und Erschließungspläne, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Untersuchungen und Gutachten in der Zeit vom 30. März 2023 bis einschließlich 2. Mai 2023 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
Die DIN-Norm, auf die in den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bezug genommen wird, wird zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor:
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 26. August 2021
- Schall-Immissionsprognose vom 15. März 2022
- Bodengutachten vom 31. August 2021
Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Aktuell hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher nur am Dienstag von 11.00Uhr bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 58- 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23141 auch zu anderen Zeiten.
Planen Sie mit!
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
weitere Infos
- Ortsübliche Bekanntmachung vom 22. März 2023 (stadtblatt Nr. 10/2023) (304 KB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf (Fassung vom 10. Oktober 2022) (2 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Fassung vom 14. Oktober 2022) (4,1 MB)
- Begründung - Entwurf (Fassung vom 14. Oktober 2022) (2,1 MB)
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 26. August 2021 (1,7 MB)
- Schall-Immissionsprognose vom 15. März 2022 (3,8 MB)
- Bodengutachten vom 31. August 2021 (2,5 MB)